Der Deutsche Hebammenverband ist mit rund 22.000 Mitgliedern die starke politische Interessenvertretung für alle Hebammen. Wir sorgen dafür, dass Hebammen bei Gesetzesvorhaben gehört werden und eine laute Stimme bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen haben. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern folgende Services:
Die Vorteile einer Mitgliedschaft im Deutschen Hebammenverband im Überblick!
Das Bundesland Ihres Wohnsitzes bestimmt über Ihre Landesverbandzugehörigkeit. Die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft läuft über die Bundesgeschäftsstelle des DHV.
Es sind folgende Mitgliedschaftsformen möglich:
Die ordentliche Mitgliedschaft für Hebammen mit aktiver Berufsausübung in originärer Hebammentätigkeit, in Lehre und Forschung und in bezahlter Verbandsarbeit.
Die außerordentliche Mitgliedschaft für Rentner*innen, nicht Erwerbstätige, Erwerbslose, Erwerbunfähige, Hebammen in Mutterschutz/Erziehungszeit, Hebammen in Auslandstätigkeit (ohne Versicherungsschutz), Hebammen in fachfremden Berufen und juristische Personen wie HgE/hebammengeleitete Praxen.
Mitgliedschaft für Werdende Hebammen: Werdende Hebammen sind ordentliche Mitglieder mit reduziertem Beitrag und gehen mit Aufnahme der Berufstätigkeit automatisch in eine Vollmitgliedschaft über.
Download: Beitrittserklärung für Hebammen, Schüler*innen und Studierende
Mitgliedschaft für Hebammengeleitete Einrichtungen und Hebammengeleitete Praxen
Die Übernahme der Betriebskosten für Geburtshäuser durch die Krankenkassen wurde am 27. Juni 2008 durch die gemeinsame Schiedsstelle der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Hebammenvertreterinnen beschlossen.
Download: Beitrittserklärung für Hebammengeleitete Einrichtungen
Als ordentliches Mitglied des DHV müssen Sie dem Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen über den Verband beitreten. Damit der DHV Sie ordnungsgemäß auf der Vertragspartnerliste anmelden kann, füllen Sie bitte das Abfrageformular 4.2 aus.
Erst nach Angabe aller notwendigen Daten und Unterzeichnung des Abfrageformular 4.2 dürfen Sie von Ihnen erbrachten freiberufliche Hebammenleistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Geben Sie bitte etwaige Änderungen auch über das Formular an den DHV weiter. Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Abfrageformular.
Beachten Sie hierzu auch die Informationen zur Existenzgründung: Merkblatt zu Erbringung und Abrechnung von Hebammenleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen (April 2019)
Hinweis: Wir freuen uns, wenn Sie Antragsunterlagen und Formulare vorzugsweise per E-Mail an mitgliederbetreuung(at)hebammenverband.de an uns übersenden. Auf den Versand per Post ist nach Möglichkeit zu verzichten.