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Werden Sie Mitglied im Deutschen Hebammen­verband!

Der Deutsche Hebammenverband ist mit rund 22.000 Mitgliedern die starke politische Interessenvertretung für alle Hebammen. Als Mitglied können Sie folgende Services nutzen:

  • Hilfe bei der Existenzgründung

  • Beratung bei hebammenspezifischen Problemen

  • Hilfe bei Rechtsfragen

  • Sicherheit im Schadensfall

  • Preiswerte, anerkannte Fortbildungen

Unser Leistungsangebot

Die Leistungen und Angebote, die der Deutsche Hebammenverband für seine Mitglieder bereit hält, sind jetzt schon weitreichend und für einen Berufsverband einzigartig. Neben der berufspolitischen Vertretung bietet der DHV beispielsweise Sicherheit im Schadensfall, umfangreiche individuelle Beratung bei allen hebammenspezifischen Problemen und Hilfe bei Rechtsfragen. Die Services werden ständig geprüft und erweitert.

So können Sie Mitglied werden

Sie haben sich entschieden, Mitglied des DHV zu werden? Dann schauen Sie zunächst einmal, welche Mitgliedschaftsform für Sie in Frage kommt.
Wir freuen uns, wenn Sie Antragsunterlagen und Formulare vorzugsweise per E-Mail an unsere Mitgliederbetreuung senden. Auf den Versand per Post ist nach Möglichkeit zu verzichten.

Wichtiger Hinweis:
Das Antragsformular für die Gruppenhaftpflichtversicherung finden Sie als „Aufnahmeantrag / Änderungsantrag Form 1-5“ im Mitgliederbereich, sobald Sie sich als Mitglied dort einloggen können.

Freiberuflich tätige Hebamme:
Welche Unterlagen muss ich beim DHV für die Freiberuflichkeit einreichen?

Sie möchten in die Freiberuflichkeit starten, sind sich aber unsicher, welche Formulare und Unterlagen Sie dafür bereithalten müssen? Schauen Sie einfach, welche der folgenden Aussagen auf Sie zutrifft und nutzen Sie die dort hinterlegten Checklisten.

Beachten Sie hierzu auch die Informationen zur Existenzgründung:

Wichtig: Als ordentliches Mitglied des DHV müssen Sie dem Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen über den Verband beitreten. Mit einem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung können Sie auf der Vertragspartnerliste angemeldet werden. Damit der DHV Sie ordnungsgemäß auf der Vertragspartnerliste anmelden kann, füllen Sie bitte das Abfrageformular 4.2 aus.

Erst nach Angabe aller notwendigen Daten und Unterzeichnung des Abfrageformulars 4.2. dürfen Sie von Ihnen erbrachten freiberufliche Hebammenleistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Geben Sie bitte etwaige Änderungen auch über das Formular an den DHV weiter. Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Abfrageformular.

Nicht vergessen: Das Antragsformular für die Gruppenhaftpflichtversicherung finden Sie als „Aufnahmeantrag / Änderungsantrag Form 1-5“ im Mitgliederbereich, sobald Sie sich als Mitglied dort einloggen können.

Social Media

Folgen Sie uns über Social Media. Wir freuen uns über jeden Austausch. Dabei bitten wir um einen verantwortungsbewussten, respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander und in diesem Sinne um Beachtung unserer Netiquette.

Kontakt

Eine Gemeinschaft lebt vom Dialog. Kommen Sie mit Ihren Anregungen und Fragen gerne auf uns zu. Wir sind für Sie da und freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.