Im Deutschen Hebammenverband vertreten wir gemeinsam unsere Interessen gegenüber der Politik, der Wirtschaft und den Krankenkassen. Mit rund 22.000 Mitgliedern haben wir eine starke Stimme, die wir für Frauen, Familien und Hebammen erheben: für die bestmögliche Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett und für gute Arbeitsbedingungen in Deutschlands Kreißsälen und im außerklinischen Bereich.

Aus aktuellem Anlass:
Zum Hebammenhilfevertrag

Ab dem 01.11.2025 gilt der neue Hebammenhilfevertrag. Es ist gut, dass die Kolleg*innen endlich mehr Geld bekommen. Leider trifft das nicht für alle zu.

Richtig ist:

Nicht jede Frau, die in einem Krankenhaus eine Eins-zu-Eins-Betreuung erfährt, ist in der aktiven Geburtsphase. Aber nur dann kann zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt der Eins-zu-Eins-Betreuungszuschlag geltend gemacht werden. Bei allen Frauen, die z.B. wegen einer Risikoüberwachung, mit Frühgeburtsbestrebungen oder anderen Beschwerden in einem Kreißsaal betreut werden ist das nicht der Fall. Hier können zukünftig nur 80% der eigentlichen Leistungsvergütung abgerechnet werden.

Am Beispiel des großen Belegteams in Hamburg, kann nur in knapp 3% der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit der Eins-zu-Eins-Betreuungszuschlag durch die Hebamme abgerechnet werden. Selbst wenn das Team sich umorganisiert und jede Geburt in einer Eins-zu-Eins-Betreuung stattfindet, so wird der entsprechende Zuschlag nur in weniger als 10% der zur Verfügung gestellten Zeit ausgelöst werden können.

Richtig ist:

Dieser Zuschlag ist ausschließlich bei der Geburt möglich und zwar zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt.

Alle anderen Betreuungszeiten in Eins-zu-Eins-Betreuung lösen diesen Zuschlag nicht aus. Die Beleghebamme kann dafür nur 80% der Stundenvergütung einer freiberuflichen Hebamme abrechnen.

Betreut eine Hebamme zwei oder in Ausnahmefällen drei Frauen gleichzeitig erhält sie mit dem zukünftigen Hebammenhilfevertrag eine geringere Vergütung als davor.

Selbst wenn die Arbeitsorganisation so gestaltet wird, dass alle Geburten in Eins-zu-Eins-Betreuung erbracht werden, ist, der Zuschlag für die Eins-zu-Eins-Betreuung nur in weniger als 10% der zur Verfügung gestellten Zeit abrechenbar. Das ist kein Anreiz mehr Kolleginnen im Team aufzunehmen.

Richtig ist:

20% der Geburten werden von Hebammen im Belegsystem betreut. Die Berechnungen des GKV SV zum Belegsystem bilden leider nicht die Realität ab. Sowohl Leerlaufzeiten als auch die nicht unmittelbar geburtshilflichen Tätigkeiten der Beleghebammen werden vom GKV SV nicht ausreichend berücksichtigt. 

Diese beiden Verzerrungen ergeben in der Modell-Rechnung des GKV SV eine Vergütungserhöhung. Die tatsächlichen Abrechnungsdaten zeigen jedoch, dass Beleghebammen in einem Perinatalzentrum nach Inkrafttreten des neuen Hebammenhilfevertrags 5% weniger Einkünfte haben werden als im März 2024, 10 % weniger als in der Zeit vom 1.4.2024 bis 30.04.2025 und sogar 14,3% weniger als in der Übergangsregelung, die vom 1.5.2025 bis 31.10.2025 Gültigkeit haben.    

Deutscher Hebammenkongress 2025

Der Deutsche Hebammenkongress stellt eine wichtige Plattform für Austausch und Netzwerkarbeit dar.

Vom 05.-07. Mai 2025 können Sie online oder live in Münster dabei sein. Es lohnt sich, über unsere Kongress-Website auf dem Laufenden zu bleiben. Die Buchung ist ab sofort möglich.

Die Anmeldung ist ab sofort nur noch für Online-Tickets möglich. Der Kongress in Münster ist für die Präsenz-Teilnahme ausgebucht. 

Wir Hebammen – das machen wir

Uns Hebammen vereint der Wunsch, Frauen während der intensivsten Phase ihres Lebens zu stärken und Familien einen guten Start in ihr neues Leben zu ermöglichen. Wir tragen eine große Verantwortung für das Leben der Menschen und das gesellschaftliche Miteinander. Deshalb mischt sich der Deutsche Hebammenverband ein. Er macht sich stark für die Geburtshilfe in Deutschland und die Interessen aller Hebammen.

Denn: gemeinsam erreichen wir mehr.

Werden Sie Mitglied!

Der Deutsche Hebammenverband ist der Dachverband der 16 Hebammenlandesverbände. Gemeinsam vertreten wir die Interessen von rund 22.000 Hebammen, die bei uns mitgliedschaftlich organisiert sind. Wir helfen bei Rechtsfragen, geben Sicherheit im Schadensfall und bieten umfangreiche individuelle Beratung bei allen hebammenspezifischen Anliegen.

Als Mitglied im DHV genießen Sie zahlreiche Vorteile.

Auf unsere Gemeinschaft ist Verlass. Mit vielfältigen Service-Leistungen unterstützt der DHV Hebammen in ihrem Berufsalltag.

Hier erfahren Sie, wie Sie Mitglied im DHV werden.

Sponsoring & Kooperationen

Der Deutsche Hebammenverband arbeitet mit sorgfältig ausgewählten Partner*innen im Bereich Sponsoring und Kooperation zusammen und erhält außerdem finanzielle Unterstützung von Förder*innen. Sie wollen unsere Arbeit ebenfalls unterstützen? Es gibt viele Wege, lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen!

Fortbildung

Ein vielseitiges Programm und viele Veranstaltungen warten auf Sie, live oder im E-Learning-Format.

Hier finden Sie alle aktuellen DHV-Fortbildungen und Service Veranstaltungen

Hier finden Sie weitere Fortbildungen aus dem Angebot der Landesverbände sowie Weiterbildungsmöglichkeiten in Kooperation mit dem DHV.

Als DHV-Mitglied haben Sie Zugang zu unserer kostenlosen E-Learning-Plattform OlGA.

Social Media

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Kontakt

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