Im Deutschen Hebammenverband vertreten wir gemeinsam unsere Interessen gegenüber der Politik, der Wirtschaft und den Krankenkassen. Mit rund 22.000 Mitgliedern haben wir eine starke Stimme, die wir für Frauen, Familien und Hebammen erheben: für die bestmögliche Betreuung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett und für gute Arbeitsbedingungen in Deutschlands Kreißsälen und im außerklinischen Bereich.

Aus aktuellem Anlass:
Zum Hebammenhilfevertrag

Ab dem 01.11.2025 gilt der neue Hebammenhilfevertrag. Es ist gut, dass die Kolleg*innen endlich mehr Geld bekommen. Leider trifft das nicht für alle zu.

Richtig ist:

Was Beleghebammen vom Krankenhaus gestellt bekommen, ist üblicherweise nicht Bestandteil der Vergütung, sondern Teil der Material- und der Betriebskostenpauschalen.

Die Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen und organisieren sich selbst und tragen die gesamte Personalverantwortung selbst, in den großen Teams auch bis zu 45 Kolleg*innen. Auch die regelmäßige und regelhafte Abstimmung mit anderen Professionen und Abteilungen innerhalb der Klinik erhöht den Organisationsaufwand. Das klinische QM, auf das Beleghebammen zurückgreifen „dürfen“ haben sie für die Belange der Kreißsaalarbeit anzupassen und Schnittstellen z. B. zum Brandschutz, allgemeine Hygienevorgaben, etc. müssen hergestellt werden.

Richtig ist:

Dieser Stundensatz bezieht sich ausschließlich auf die definierten zwei Stunden vor und nach der Geburt. Eine darüberhinausgehende Wehenbegleitung wird mit dem reduzierten Stundensatz von 59,40 € vergütet. Außerdem ist die Arbeitsdichte im Kreißsaal weder kalkulierbar noch steuerbar. Inwieweit die Eins-zu-eins-Betreuung und deren Auslösung des 1:1-Zuschlages für die Geburt erfolgen kann, liegt nicht in der Entscheidungsgewalt der Beleghebamme und kann erst rückblickend erkannt werden.

Sie erhält auch unter der Geburt den Eins-zu-eins-Betreuungszuschlag nicht, wenn:

  • eine Frau, kürzer als zwei Stunden vor der Geburt in die Betreuung in den Kreißsaal kommt.
  • aus arbeitsorganisatorischen Gründen ein Hebammenwechsel stattfindet.
  • in dieser Zeit eine zusätzliche Frau in den Kreißsaal kommt, die unverzüglich Hilfe braucht. Auch dann, wenn das nur 5 Minuten vor Beendigung der 2 Stunden nach der Geburt ist.

Richtig ist:

Grundsätzlich trifft die Stundenvergütung von 59,40 € nur für die Erstleistung zu und dies entspricht 80 % des regulären Stundensatzes. Kommt eine zweite Frau hinzu, sind 22,32 € abrechnungsfähig, dies entspricht 30 % des Stundensatzes. Im Verhältnis zum noch gültigen Hebammenhilfevertrag vermindert sich der Stundensatz für die Zweitleistung um 46 %. Darüber hinaus ist die Leistungsvergütung der Hebammen insgesamt zu niedrig. Der Abschlag von 20% macht das noch schlimmer und ignoriert die anders gelagerten Anforderungen an ein Beleghebammensystem und dem dazugehörigen Verwaltungsaufwand. Eine Beleghebamme ist örtlich an das Krankenhaus gebunden, auch in den Zeiten, in denen sie gar keine Leistung erbringen kann. Diese Zeiten sind aber auch keine Freizeit und können nicht umgewidmet werden. Diese Kosten der Hebamme bilden sich im neuen Hebammenhilfevertrag an keiner Stelle ab.

Richtig ist:

Das ist 1,1-mal der Satz, den eine Hebamme außerhalb des Krankenhauses berechnen kann. Bei voller Verantwortung und Haftung für zwei Mütter und zwei Kinder.

Das sind 1,3 % weniger zum aktuellen Hebammenhilfevertrag.

Richtig ist:

Nicht jede Frau, die in einem Krankenhaus eine Eins-zu-Eins-Betreuung erfährt, ist in der aktiven Geburtsphase. Aber nur dann kann zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt der Eins-zu-Eins-Betreuungszuschlag geltend gemacht werden. Bei allen Frauen, die z.B. wegen einer Risikoüberwachung, mit Frühgeburtsbestrebungen oder anderen Beschwerden in einem Kreißsaal betreut werden ist das nicht der Fall. Hier können zukünftig nur 80% der eigentlichen Leistungsvergütung abgerechnet werden.

Am Beispiel des großen Belegteams in Hamburg, kann nur in knapp 3% der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit der Eins-zu-Eins-Betreuungszuschlag durch die Hebamme abgerechnet werden. Selbst wenn das Team sich umorganisiert und jede Geburt in einer Eins-zu-Eins-Betreuung stattfindet, so wird der entsprechende Zuschlag nur in weniger als 10% der zur Verfügung gestellten Zeit ausgelöst werden können.

Richtig ist:

Dieser Zuschlag ist ausschließlich bei der Geburt möglich und zwar zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt.

Alle anderen Betreuungszeiten in Eins-zu-Eins-Betreuung lösen diesen Zuschlag nicht aus. Die Beleghebamme kann dafür nur 80% der Stundenvergütung einer freiberuflichen Hebamme abrechnen.

Betreut eine Hebamme zwei oder in Ausnahmefällen drei Frauen gleichzeitig erhält sie mit dem zukünftigen Hebammenhilfevertrag eine geringere Vergütung als davor.

Selbst wenn die Arbeitsorganisation so gestaltet wird, dass alle Geburten in Eins-zu-Eins-Betreuung erbracht werden, ist, der Zuschlag für die Eins-zu-Eins-Betreuung nur in weniger als 10% der zur Verfügung gestellten Zeit abrechenbar. Das ist kein Anreiz mehr Kolleginnen im Team aufzunehmen.

Richtig ist:

20% der Geburten werden von Hebammen im Belegsystem betreut. Die Berechnungen des GKV-Spitzenverband zum Belegsystem bilden leider nicht die Realität ab. Sowohl Leerlaufzeiten als auch die nicht unmittelbar geburtshilflichen Tätigkeiten der Beleghebammen werden vom GKV-Spitzenverband nicht ausreichend berücksichtigt.

Deutscher Hebammenkongress 2025

Der Deutsche Hebammenkongress stellt eine wichtige Plattform für Austausch und Netzwerkarbeit dar.

Vom 05.-07. Mai 2025 können Sie online oder live in Münster dabei sein. Es lohnt sich, über unsere Kongress-Website auf dem Laufenden zu bleiben. Die Buchung ist ab sofort möglich.

Die Anmeldung ist ab sofort nur noch für Online-Tickets möglich. Der Kongress in Münster ist für die Präsenz-Teilnahme ausgebucht. 

Wir Hebammen – das machen wir

Uns Hebammen vereint der Wunsch, Frauen während der intensivsten Phase ihres Lebens zu stärken und Familien einen guten Start in ihr neues Leben zu ermöglichen. Wir tragen eine große Verantwortung für das Leben der Menschen und das gesellschaftliche Miteinander. Deshalb mischt sich der Deutsche Hebammenverband ein. Er macht sich stark für die Geburtshilfe in Deutschland und die Interessen aller Hebammen.

Denn: gemeinsam erreichen wir mehr.

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