Wie werde ich Hebamme?
Das Studium
Europaweit muss studieren, wer Hebamme werden möchte. Sie können mit Ihrem Bachelorabschluss in jedem anderen Mitgliedsstaat arbeiten.
Studieren können Sie an verschiedenen Hochschulen in Deutschland. In den kommenden Jahren viele weitere Studiengänge aufgebaut.
Damit es kurzfristig keinen Engpass bei der Hebammenausbildung gibt, hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Ausbildung an Schulen beschlossen: Die Ausbildung an den Schulen konnte bis 31.12.2022 begonnen und muss bis 31.12.2027 beendet werden.
Die Studienzeit kann theoretisch in Vollzeit zwischen drei und vier Jahren liegen. Derzeit sind jedoch alle angebotenen Studiengänge auf mindestens dreieinhalb Jahre geplant und ausgerichtet. Es gibt außerdem an manchen Hochschulen die Möglichkeit, in Teilzeit zu studieren. Hierzu geben die Hochschulen Auskunft.
Das Hebammenstudium umfasst mindestens 2.200 Stunden Theorie und mindestens 2.200 Stunden Praxis in Kliniken und im außerklinischen Bereich bei freiberuflichen Hebammen. Da Studierende an zwei Orten lernen, handelt es sich um ein duales praxisintegrierendes Studium. Theorie und Praxis werden bestmöglich miteinander verzahnt. Bewerber*innen schließen daher mit einer Klinik einen Studien-Vertrag ab. Diese unterstützt sie dann über das gesamte Studium in den praktischen Studienphasen. Da das Hebammenstudium ein duales Studium ist, erhalten Sie übrigens eine Studien-Vergütung während des
gesamten Studiums von der Klinik.

Studiengänge nach dem alten Hebammengesetz

Die Stundenzahlen von Theorie und Praxis unterscheiden sich erheblich, das staatliche Hebammenexamen und der hochschulische Bachelorabschluss werden zeitlich versetzt erworben. Für die Absolvent*innen dieser Studiengänge gilt innerhalb Europas wahrscheinlich nicht die automatische Anerkennung, da sie nach dem alten Gesetz durchgeführt werden.
Einige dieser altrechtlichen Studiengänge werden auch dual und ausbildungsbegleitend angeboten. Hier besuchen Sie eine Hebammenschule und für einzelne Module eine Hochschule, zusätzlich haben Sie Praxiseinsätze. Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge sind grundsätzlich auf Basis des alten Hebammengesetzes. Es wird künftig nach dem neuen Hebammengesetz nur noch duale praxisintegrierende Studiengänge (ohne Hebammenschule als Ausbildungsträger) geben.
Für alle Studiengänge nach altem Hebammengesetz gelten nicht die hier aufgeführten Zugangsvoraussetzungen. Diese finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen.
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung
Wenn Sie Hebamme werden möchten, müssen Sie eine 12-jährige allgemeine Schulbildung vorweisen – also das Abitur (allgemeine Hochschulreife) oder die Fachhochschulreife/das Fachabitur.
Mit der Fachhochschulreife ist das Hebammenstudium an Universitäten jedoch nicht uneingeschränkt möglich.
Sie haben in allen Bundesländern auch die Möglichkeit des „Studierens ohne Abitur“. Um die Durchlässigkeit im Bildungswesen zu ermöglichen, können Sie mit einer 10-jährigen allgemeinen Schulbildung, einem Berufsabschluss und einer mehrjährigen Berufserfahrung ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Zusätzlich haben Sie mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann (und allen vorherigen Berufsbezeichnungen) direkten Zugang zum Studium. Dasselbe giltauch, wenn Sie eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung abgeschlossen haben, allerdings
würde durch diesen Direktzugang zum Hebammenstudium unter Umständen die automatische Anerkennung innerhalb der europäischen Union nicht überall gewährt werden.
Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium sind im Hebammengesetz (HebG vom 12.11.2019) § 10 geregelt.
Das Auswahlverfahren von Bewerber*innen wird von den Hochschulen und den verantwortlichen Kliniken durchgeführt. Bitte erkundigen Sie sich bei den Hochschulen, welche klinischen Kooperationspartner es gibt und wie die Bewerbungsverfahren durchgeführt werden.
Ihre Informationen zur Bewerbung, zum Studium mit Fachhochschulreife oder ohne Abitur sowie zum Auswahlverfahren durch die Hochschulen und Klinken erhalten Sie bei den Hochschulen und den Klinik-Kooperationspartnern.

Die Zugangsvoraussetzungen zusammengefasst:
- Eine abgeschlossene 12-jährige allgemeine Schulbildung (Abitur oder Fachabitur) oder eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder -fachmann bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheitszeugnis
- Aktuelles erweitertes Führungszeugnis
- Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, muss eine Bescheinigung über Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau vorliegen. Die Erfahrung zeigt, dass bessere Kenntnisse, zumindest das C1-Niveau, das Studium sehr erleichtern können.
- Viele Hochschulen erwarten eine Bescheinigung über ein mindestens vierwöchiges Praktikum im Berufsfeld.
- Bitte beachten Sie evtl. zusätzliche Vorgaben der einzelnen Hochschulen und auch der infrage kommenden verantwortlichen Kliniken auf deren Internetseiten.
Informationen zum Hebammengesetz und Hebammenstudium

An dieser Stelle finden Sie alle Informationen und Empfehlungen des DHV zum Aufbau von Studiengängen und der Umsetzung des HebG. zum Download als PDF. Adressaten sind Hochschulen, Kliniken, außerklinisch tätige Hebammen und HgEs sowie Vertreter der verantwortlichen Behörden.
Gesetzliche Grundlagen
Studienorte
Zur Orientierung veröffentlichen wir hier die Studienorte mit den Informationen, die uns von den Einrichtungen mitgeteilt wurden. Bitte informieren Sie sich zu den Details und über die Zugangsvoraussetzungen direkt bei den Hochschulen und Universitäten. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität.