Hebammenhilfevertrag: Abgelehnter Eilantrag trotz 20 Prozent Umsatzverlust für Beleghebammen
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag des DHV mit der Begründung abgelehnt, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vergütung der Hebammen wirtschaftlich unangemessen festgesetzt worden sei. Zahlen der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH) zeichnen jedoch ein anderes, eindeutiges Bild.