Am 1. November tritt der neue Hebammenhilfevertrag in Kraft. Auf die schwierige Vergütungssituation der Hebammen macht der Deutsche Hebammenverband seit Monaten aufmerksam. Nun belegt eine aktuelle Studie, dass fast jede zweite Hebamme ernsthaft mit dem Gedanken spielt, ihren Beruf aufzugeben. Ärztinnen und Ärzte der Gynäkologie und Geburtshilfe haben sich außerdem zum neuen Hebammenhilfevertrag positioniert. Die Versorgungsqualität sei gefährdet, wenn der Vertrag in der aktuellen Form umgesetzt wird.

Eine aktuell veröffentlichte Hebammenstudie der opta data Zukunfts-Stiftung kommt zu dem Ergebnis: 44 Prozent der befragten Hebammen denken über eine Aufgabe ihres Berufes nach. Als Hauptgrund nennen sie mit 68 Prozent die geringe Vergütung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit. Der DHV sieht mit dem neuen Hebammenhilfevertrag keine ausreichende wirtschaftliche Absicherung, um diese Hebammen sicher im Beruf zu halten.

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) legt in einer aktuellen Stellungnahme den Fokus auf die Folgen des neuen Hebammenhilfevertrags für die klinische Versorgung. Die Stellungnahme benennt „erhebliche Probleme sowohl für die Qualität der Versorgung unserer Patientinnen als auch für die Hebammen selbst“. Insbesondere, dass die in der klinischen Versorgung tätigen Beleghebammen laut neuem Hebammenhilfevertrag keine Betreuung ambulanter Patientinnen mehr abrechnen dürfen, könne eine deutliche Gefährdung der Versorgungsqualität nach sich ziehen: „Eine ausschließlich ärztliche Betreuung ambulanter Patientinnen kann zu Verzögerungen führen, insbesondere im Nachtdienst, wenn diensthabende Ärztinnen und Ärzte bereits anderweitig gebunden sind. Dies kann dazu führen, dass kritische Pathologien nicht zeitgerecht erkannt oder behandelt werden.“

Beide Publikationen untermauern die Argumentation des Deutschen Hebammenverbands zu den Schwierigkeiten im neuen Hebammenhilfevertrag.

Deswegen ist es gut und wichtig, dass weiterhin Bemühungen unternommen werden, auch von Seiten der Politik, der Krankenkassen und von einer Vielzahl weiterer Akteur*innen. Der DHV setzt sich weiterhin in allen Bereichen für eine Lösung ein. Dazu gehört auch der vom DHV beschrittene Rechtsweg.

Auch wenn der Vertrag zum 1. November in Kraft tritt, ist das Ringen um tragfähige Lösungen für die Versorgung von Müttern, Kindern und Familien sowie für eine angemessene Vergütung der Hebammen weiter zwingend notwendig.

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