Geburtshäuser
Wissenswertes über Geburtshäuser
(Hebammengeleitete Einrichtungen – HgE)
Seit den achtziger Jahren gründeten sich in Deutschland stetig Geburtshäuser. Die Idee dahinter war, in eigenen Räumlichkeiten außerklinische Geburtshilfe in einer Eins-zu-Eins-Betreuung anzubieten. Der Raum sollte ein Ort sein, an dem Hebammen miteinander den kompletten Betreuungsbogen mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zufriedenstellend abdecken können.
Die Geburtshilfe im Geburtshaus soll (wie in der Hausgeburtshilfe) frauenzentriert sein und die Bedürfnisse und die Selbstbestimmtheit der werdenden Eltern in den Vordergrund stellen. Die freie Wahl des Geburtsortes ist durch §24f SGB V gesetzlich verankert und gibt somit den Frauen und Eltern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob das Kind im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause zur Welt kommt.
Durch die Aufnahme der Geburtshäuser ins SGB V haben die Geburtshäuser einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung von Betriebskosten, wenn sie dem Ergänzungsvertrag für Geburtshäuser (HgE) beitreten und deren Voraussetzungen erfüllen.
Des Weiteren ist die außerklinische Geburtshilfe durch den Sicherstellungszuschlag finanziell abgesichert, da ein großer Teil der Berufshaftpflichtkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen rückerstattet wird.
Die eigentliche geburtshilfliche Leistung wird entsprechend durch die Hebammenvergütung des Hebammenhilfevertrages finanziert.
Somit ist die Grundvoraussetzung, um die Kosten und Leistungen erstattet zu bekommen, dass das Geburtshaus mit den darin arbeitenden Hebammen dem Hebammenhilfevertrag und Ergänzungsvertrag beitreten.
Um die Betriebskosten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen, erfüllt ein Geburtshaus strenge Auflagen. Das Geburtshaus führt ein Qualitätsmanagement-System ein, was in den Qualitätsvereinbarungen des Ergänzungsvertrages geregelt ist.
Mit dem QM-System sorgt das Geburtshaus für gute Strukturen, welche wiederum Sicherheit für die Abläufe und Sicherheit in den betreuten Geburten geben – zum Wohle der Mutter, dem Kind und der Hebamme.
Die gute Qualität der außerklinischen Geburtshilfe wird durch die Gesellschaft für “Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe” (QUAG e.V.) seit 1999 immer transparenter. Bei QUAG e.V. wird zentral die außerklinische Geburten erfasst.
Seit 2013 ist die Erfassung in der außerklinischen Geburtshilfe verpflichtend.
Versammlung der Geburtshäuser im DHV
Seit 2023 sind die Geburtshäuser (HgE) ordentliche Mitglieder im DHV. Es findet daher mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Geburtshäuser statt. Die Versammlungsteilnehmer*innen beschäftigen sich mit berufspolitischen Themen, die die Geburtshäuser und die außerklinische Geburtshilfe betreffen. In der Versammlung wird außerdem eine Stellvertreterin für die Geburtshäuser gewählt, die diese bei Gremiensitzungen mit Stimmrecht vertritt.
Die aktuellen Sprecherinnen sind
Evelyn Kampfhofer
evelynkampfhofer@gmx.de
Katharina Janning
hebamme.katharinajanning@gmail.com
Organisationshaftpflicht speziell für Geburtshäuser
Geburtshäuser in Deutschland
Geburtshäuser haben sich im Laufe der Jahre in ganz Deutschland gegründet. In der folgenden Auflistung finden Sie Infos zu unseren Mitgliedsgeburtshäusern nach Bundesland sortiert.
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