Aktuelles zum neuen Hebammenhilfevertrag

Anfang April wurde durch die zuständige Schieds­stelle der neue Hebammen­hilfe­vertrag gemäß § 134a SGB V zum 01.11.2025 fest­gesetzt.

Der neue Vertrag, der die Arbeitsbedingungen von rund 19.000 freiberuflichen Hebammen in Deutschland regelt, bleibt weit hinter den Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes zurück.

Der DHV warnt aus­drück­lich vor äußerst kritischen Aus­wirkungen auf die Arbeit von Beleg­hebammen – und damit vor einer regional spürbar beeinträchtigten Versorgungs­situation von Schwangeren und Gebärenden. 

Sowohl die Kolleg*innen vor Ort, die Landes- und Bundes­ebene des DHV und auch zahl­reiche Kranken­haus-Geschäfts­führer*innen haben inzwischen das Gespräch mit der Politik gesucht, um auf die prekäre Lage in der Geburts­hilfe aufmerksam zu machen. 

Die Einführung des neuen Vertrags wirkt sich wirtschaftlich auf die Hebammen aus – aber auch auf alle Bereiche im Betreuungsbogen, in denen Hebammen tätig sind. 

Hintergrundwissen zu den Vertragsverhandlungen:

Die Vergütung freiberuflicher Hebammen ist im Hebammenhilfevertrag geregelt, der seit 2007 zwischen dem GKV-Spitzenverband auf Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Deutschen Hebammenverband (circa 23.000 Mitglieder) sowie dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (circa 700 Mitglieder) auf Seiten der Hebammenvertretung verhandelt wird.

Die letzte Vergütungserhöhung fand im Januar 2018 statt – und eine Erhöhung der Gebühren war somit überfällig. Die dazugehörigen Vertragsverhandlungen zogen sich seit 2021 in die Länge. Der DHV hat bis zum 30. September 2024 mit GKV-Spitzenverband und BfHD verhandelt und konnte im Einvernehmen positive Änderungen erzielen, wie z. B. eine neue Festsetzung der Materialpauschalen, den Systemwechsel weg von den Pauschalen hin zur Vergütung nach Zeitaufwand der Leistungserbringung und die Stillförderung schon in der Schwangerschaft. Um einen weiteren Zeitverlust zu vermeiden, erklärte der DHV die Verhandlungen für gescheitert, als deutlich wurde, dass auf dem Verhandlungswege keine zufriedenstellende Einigung bei wichtigen strittigen Punkten, wie der Vergütung der Beleghebammen, geben würde, und hat die Schiedsstelle angerufen.

Der DHV hat viele Kritikpunkte am von der Schiedsstelle festgesetzten Vertrag. So ist der Stundensatz mit 74,28 € (festgeschrieben bis zum 31.12.2027) für alle Leistungsbereiche deutlich zu niedrig. Die bitterste Pille im aktuellen Vertrag ist die Situation der Beleghebammen. Daher soll hier auf deren Situation genauer eingegangen werden.

Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die Frauen geburtshilflich im Krankenhaus begleiten. Beleghebammen begleiten aktuell mehr als 20 % der Geburten in Deutschland. Dabei ist die regionale Verteilung von Beleghebammenteams in Deutschland sehr unterschiedlich.

In Bayern begleiten Beleghebammen 80 % der Geburten. Die meisten von ihnen stellen in einem Team die geburtshilfliche Hebammenleistung in einem Krankenhaus, sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, sicher und rechnen ihre Leistungen über den Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V direkt mit den Krankenkassen ab. Sie erhalten darüber hinaus keine Vergütung vom Krankenhaus. Bisher kann eine Beleghebamme, wenn sie eine oder auch zwei Frauen gleichzeitig betreut, für jede Frau ihre erbrachte Leistung zu 100 % in Rechnung stellen.

In Ausnahmesituationen ist die Betreuung einer dritten Frau für kurze Zeiträume, wie Notsituationen oder bis eine weitere Hebamme anwesend sein kann, abrechenbar. Das ändert sich mit dem neuen Hebammenhilfevertrag. Eine Beleghebamme erhält für die Betreuung nur einer Frau zukünftig lediglich 80 % der üblichen Vergütung von freiberuflichen Hebammentätigkeiten.

Nur wenn diese Eins-zu-eins Betreuung durchgehend während zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt stattfindet, erhält die Hebamme für diese vier Stunden einen Zuschlag für die Eins-zu-eins Betreuung.

Betreut sie aber eine zweite oder in Ausnahmefällen eine dritte Frau innerhalb dieses Zeitraums, fällt nicht nur der Zuschlag komplett weg und sie erhält darüber hinaus die erbrachten zusätzlichen Leistungen für die zweite oder dritte Frau nur zu 30 % vergütet, trotz gleicher Betreuung und Verantwortung für alle betreuten Frauen.

Der ins Feld geführte Eins-zu-eins Betreuungszuschlag von einmalig 103,90 €, der nur in kurzen Zeiträumen greift, kann diese Sanktionierung der 1:2 bzw. 1:3-Betreuung nicht ausgleichen. Dieses Ergebnis der Schiedsstelle bedeutet für Beleghebammen: Eine erneute Schlechterstellung und Vergütungseinbußen, wie bereits beim letzten Mal im Jahr 2018.

Statement von Ulrike Geppert-Orthofer

Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes
Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin DHV

Kommt der Hebammen­hilfe­vertrag wie geplant, wird dies die Versorgungssituation Schwangerer und Gebärender regional spürbar beeinträchtigen und damit bundesweit Auswirkungen auf Familien haben. Denn es ist kein individuelles Problem, dass Beleghebammen künftig finanzielle Einbußen von bis zu 35 Prozent erleiden. Bereits jetzt orientieren sich Hebammen um; ganze Belegteams haben bereits ihre Verträge mit Krankenhäusern gekündigt. Zwanzig Prozent der Kinder werden im Belegsystem geboren, in Bayern sind es sogar achtzig Prozent. Wenn Beleghebammen sich aus wirtschaftlichen Gründen gegen ihren Beruf entscheiden, bricht ein wichtiger und qualitativ hochwertiger Teil der Geburtshilfe in Deutschland weg. Das dürfen wir nicht zulassen! […]

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen argumentiert, er wolle die 1:1-Betreuung fördern, gefährdet aber gleichzeitig dasjenige klinische Versorgungsmodell, in dem deutlich mehr 1:1-Betreuung stattfindet als in anderen klinischen Settings. Als größter Berufsverband fordern wir hier eine Nachjustierung auf politischer Ebene. Wir wollen erreichen, dass Beleghebammen schon ab der ersten Frau, die sie unter der Geburt betreuen, hundert statt wie vorgesehen nur achtzig Prozent des festgelegten Stundensatzes erhalten. Außerdem wollen wir erreichen, dass die Stundenvergütung aller Hebammen mindestens an die Grundlohnentwicklung angepasst wird – bislang besteht hier eine Deckungslücke von 12,4 Prozent. […] Um zu verhindern, dass Belegteams wegbrechen und eine Lücke in der geburtshilflichen Versorgung entsteht, braucht es eine Lösung vor der Sommerpause!

Statement von Ursula Jahn-Zöhrens

Verhandlungsführerin und Beirätin für den Freiberuflichenbereich im Deutschen Hebammenverband

Mit diesem aus unserer Sicht absolut fatalen Ergebnis werden Beleghebammen zum wiederholten Male schlechtergestellt. Sie haben bereits in der letzten Verhandlungsrunde mit einem Minus abgeschlossen; ihre letzte Vergütungserhöhung liegt zehn Jahre zurück. Für viele Kolleg*innen, die zwar in ihrem Traumjob, aber schon heute mit prekärem Auskommen arbeiten, dürfte diese Entscheidung das endgültige Berufs-Aus bedeuten. Aktuell werden bundesweit mehr als zwanzig Prozent der Geburten in Kliniken von freiberuflichen Hebammen im Belegsystem begleitet, in Bayern ist es die Mehrzahl aller Geburten. Bricht den Beleger*innen nun die Existenzgrundlage weg, zieht dies auch eine verheerende Versorgungsknappheit für die Frauen und Familien in den betroffenen Regionen nach sich.

Die rund 22.000 Mitglieder des DHV sichern die Hebammenversorgung in Deutschland. Es ist desaströs, dass wir als größter Berufsverband in der Schiedsstelle mit unseren Forderungen unterlagen.

Wir werden auch weiterhin mit allen Möglichkeiten dafür kämpfen, für unsere Mitglieder in allen Leistungsbereichen die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Gleichzeitig appellieren wir an die Politik: Verlieren Sie die Geburtshilfe nicht aus dem Blick! Die laufenden Koalitionsverhandlungen zeigen leider, dass die Zukunft der Hebammen und der Geburtshilfe keine Priorität für die zukünftige Regierung haben.

„Gesagt wird – richtig ist“

Ab dem 01.11.2025 gilt der neue Hebammenhilfevertrag. Es ist gut, dass die Kolleg*innen endlich mehr Geld bekommen. Leider trifft das nicht für alle zu.
Warum das so ist und wie die Ergebnisse aus dem Beschluss der Schiedsstelle zu bewerten sind, dazu kursieren einige Falschmeldungen, die wir hier gerne richtig stellen möchten. 

Richtig ist:

Der DHV hat die Verhandlungen gemäß den Regularien für gescheitert erklärt. Grund waren die drohenden Verschlechterungen bei der Vergütung der Hebammen. Ziel war, die Schiedsstelle anrufen zu können, um endlich zu einem Ergebnis zu kommen – gemeinsam mit allen Hebammenvertretungen. Dieser Schritt war richtig und eine Frage der Verantwortung. Denn der DHV vertritt die Interessen aller Hebammen. Was wir jetzt brauchen, ist solidarische Geschlossenheit und EINE Stimme, die für alle Hebammen spricht.

Gleichzeitig setzt der DHV die politischen Gespräche auf allen Ebenen fort. Wo andere sich anbiedern, sagen wir als DHV klar:
Keine Einigung ohne faire Vergütung – für alle Hebammen. Mit einer gemeinsamen Stimme erreichen wir mehr!

Richtig ist:

Was Beleghebammen vom Krankenhaus gestellt bekommen, ist üblicherweise nicht Bestandteil der Vergütung, sondern Teil der Material- und der Betriebskostenpauschalen.

Die Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen und organisieren sich selbst und tragen die gesamte Personalverantwortung selbst, in den großen Teams sind das bis zu 45 Kolleg*innen. Auch die regelmäßige und regelhafte Abstimmung mit anderen Professionen und Abteilungen innerhalb der Klinik erhöht den Organisationsaufwand. Das klinische QM, auf das Beleghebammen zurückgreifen „dürfen“ haben sie für die Belange der Kreißsaalarbeit anzupassen und Schnittstellen z. B. zum Brandschutz, allgemeine Hygienevorgaben etc. müssen hergestellt werden.

Richtig ist:

Dieser Stundensatz bezieht sich ausschließlich auf die definierten zwei Stunden vor und nach der Geburt. Eine darüberhinausgehende Wehenbegleitung wird mit dem reduzierten Stundensatz von 59,40 € vergütet. Außerdem ist die Arbeitsdichte im Kreißsaal weder kalkulierbar noch steuerbar. Inwieweit die Eins-zu-eins-Betreuung und deren Auslösung des 1:1-Zuschlages für die Geburt erfolgen kann, liegt nicht in der Entscheidungsgewalt der Beleghebamme und kann erst rückblickend erkannt werden.

Beleghebammen erhalten auch unter der Geburt den Eins-zu-eins-Betreuungszuschlag nicht, wenn

  • eine Frau weniger als zwei Stunden vor der Geburt in die Betreuung in den Kreißsaal kommt.
  • aus arbeitsorganisatorischen Gründen ein Hebammenwechsel stattfindet.
  • innerhalb dieser Zeitspanne eine zusätzliche Frau in den Kreißsaal kommt, die unverzüglich Hilfe braucht. Auch, wenn das nur 5 Minuten bis zur Beendigung der zwei Stunden nach der Geburt fehlen.

Richtig ist:

Grundsätzlich trifft die Stundenvergütung von 59,40 € nur für die Erstleistung zu und dies entspricht 80 % des regulären Stundensatzes. Kommt eine zweite Frau hinzu, sind 22,32 € abrechnungsfähig, dies entspricht 30 % des Stundensatzes. Im Verhältnis zum noch gültigen Hebammenhilfevertrag vermindert sich der Stundensatz für die Zweitleistung um 46 %. Darüber hinaus ist die Leistungsvergütung der Hebammen insgesamt zu niedrig. Der Abschlag von 20 % macht das noch schlimmer und ignoriert die anders gelagerten Anforderungen an das Beleghebammensystem und den dazugehörigen Verwaltungsaufwand. Eine Beleghebamme ist örtlich an ein Krankenhaus gebunden, auch in den Zeiten, in denen sie gar keine Leistung erbringen kann. Diese Zeiten sind keine Freizeit und können nicht umgewidmet werden. Diese Kosten der Hebammen bilden sich im neuen Hebammenhilfevertrag an keiner Stelle ab.

Richtig ist:

Das ist 1,1-mal der Satz, den eine Hebamme außerhalb des Krankenhauses berechnen kann. Bei voller Verantwortung und Haftung für zwei Mütter und zwei Kinder.

Das sind 1,3 % weniger im Vergleich mit dem aktuellen Hebammenhilfevertrag.

Richtig ist:

Nicht jede Frau, die in einem Krankenhaus eine Eins-zu-Eins-Betreuung erfährt, ist in der aktiven Geburtsphase. Aber nur dann kann zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt der Eins-zu-Eins-Betreuungszuschlag geltend gemacht werden. Bei allen Frauen, die z.B. wegen einer Risikoüberwachung, mit Frühgeburtsbestrebungen oder anderen Beschwerden in einem Kreißsaal betreut werden ist das nicht der Fall. Hier können zukünftig nur 80% der eigentlichen Leistungsvergütung abgerechnet werden.

Am Beispiel des großen Belegteams in Hamburg, kann nur in knapp 3% der zur Verfügung gestellten Arbeitszeit der Eins-zu-Eins-Betreuungszuschlag durch die Hebamme abgerechnet werden. Selbst wenn das Team sich umorganisiert und jede Geburt in einer Eins-zu-Eins-Betreuung stattfindet, so wird der entsprechende Zuschlag nur in weniger als 10% der zur Verfügung gestellten Zeit ausgelöst werden können.

Richtig ist:

Dieser Zuschlag ist ausschließlich bei der Geburt möglich und zwar zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Geburt.

Alle anderen Betreuungszeiten in Eins-zu-Eins-Betreuung lösen diesen Zuschlag nicht aus. Die Beleghebamme kann dafür nur 80% der Stundenvergütung einer freiberuflichen Hebamme abrechnen.

Betreut eine Hebamme zwei oder in Ausnahmefällen drei Frauen gleichzeitig erhält sie mit dem zukünftigen Hebammenhilfevertrag eine geringere Vergütung als davor.

Selbst wenn die Arbeitsorganisation so gestaltet wird, dass alle Geburten in Eins-zu-Eins-Betreuung erbracht werden, ist, der Zuschlag für die Eins-zu-Eins-Betreuung nur in weniger als 10% der zur Verfügung gestellten Zeit abrechenbar. Das ist kein Anreiz mehr Kolleginnen im Team aufzunehmen.

Richtig ist:

20% der Geburten werden von Hebammen im Belegsystem betreut. Die Berechnungen des GKV-Spitzenverband zum Belegsystem bilden leider nicht die Realität ab. Sowohl Leerlaufzeiten als auch die nicht unmittelbar geburtshilflichen Tätigkeiten der Beleghebammen werden vom GKV-Spitzenverband nicht ausreichend berücksichtigt.

Im Blick der Öffentlichkeit

Der Deutsche Hebammenverband und seine Landesverbände sowie viele Hebammen deutschlandweit machen auf die aktuelle Situation im Land aufmerksam. Zusätzlich sorgt der DHV durch seine Öffentlichkeitsarbeit, Treffen mit Politiker*innen und seine Präsenz auf den Social-Media-Kanälen weiterhin für die Sichtbarkeit des aktuellen Missstands.

Proteste, Aktionen und Diskussionen mit Politiker*innen
– wir stehen geschlossen an der Seite der Kolleg*innen

Abschluss-Aktion am 7.5.2025 zum Hebammenkongress in Münster

Nirgends in Deutschland sind an diesem Tag so viele Hebammen versammelt wie hier. Gemeinsam haben wir den Schlusspunkt der Kampagne gesetzt und das großartige Petitionsergebnis mit 217.340 Unterschriften verkündet.

Ulrike Geppert-Orthofer:

“Wir hatten noch nie einen Kongress in einer politisch für die Geburtshilfe derart brisanten Situation. Denn eine gute geburtshilfliche Versorgung für Frauen, Kinder und Familien zu sichern, ist ein Politikum und kein Selbstläufer. Dazu haben sich Junge und Werdende Hebammen (JuWeHen) mit Vertreter*innen der Jugendorganisationen der Parteien ausgetauscht. Die Zukunft der geburtshilflichen Versorgung in Deutschland haben wir heute auch mit Karl-Josef Laumann, dem nordrhein-westfälischen Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, diskutiert. Bei der Abschluss-Pressekonferenz habe ich mit Expertinnen und Betroffenen Ideen aufgezeigt, wie es gelingen kann, dass Schwangere, Gebärende, Kinder und Familien eine gute Geburt erleben können.

Wir haben uns aber nicht nur ausgetauscht, weitergebildet und vernetzt – sondern auch unsere Kräfte gebündelt, um uns entschieden gegen den Schiedsspruch aufzustellen, der Beleghebammen schlechterstellt als bisher. Hier brauchen wir unbedingt eine tragbare Perspektive, bevor der neue Hebammenhilfevertrag im November in Kraft tritt!“

Aktion zur Gesundheitsministerkonferenz 2025 in Weimar

Die Kundgebung zum Auftakt der Gesundheitsministerkonferenz 2025 in Weimar kann als weiterer erfolgreicher Schritt in Richtung politisches Handeln gewertet werden. Durch die tatkräftige Unterstützung von rund 50 politisch engagierten Hebammen ist es gelungen, die Situation der Hebammen an die Minister*innen und Staatssekretär*innen aus den Ländern heranzutragen.

Ursula Jahn-Zöhrens:

“Wir haben mit der Hälfte der Bundesländer einen direkten Austausch gehabt und es wurde von allen diesen Minister*innen zugesichert, dass sie sich für eine schnell Klärung einsetzen wollen. Wir wurden ernst genommen und gehört, und es ist verstanden worden, dass die Beleghebammen auf keinen Fall bis zum Herbst auf eine Entscheidung warten können. Denn wenn jetzt nicht gehandelt wird, steuern wir auf eine große geburtshilfliche Katastrophe in diesem Land zu!”

Der Hebammenhilfevertrag im Blick der Presse

Dank unserer hartnäckigen Öffentlichkeitsarbeit sind auch viele Medien auf die prekäre Situation, die sich aus dem Hebamemnhilfevertrag ergibt, aufmerksam geworden. Hier haben wir für Sie die Links zu den Berichten und Artikeln zusammengetragen, die öffentlich zugänglich sind.

MDR, 11.6.2025

MDR Thüringen Journal

Deutsches Ärzteblatt, 10.4.2025

„Streit um Vergütung freiberuflicher Hebammen”

Veranstaltungen und Fortbildungsmöglichkeiten für Mitglieder

Weitere Informationen und Dokumente zum Hebammenhilfevertrag finden Sie als DHV-Mitglied im Mitgliederbereich.

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