Deutsch English
Aus aktuellem Anlass

Berufspolitik

Der Deutsche Hebammenverband mischt sich ein. Lesen Sie unsere Standpunkte und Stellungnahmen!

Musterverträge für Hebammengeburtshilfe fertig gestellt

Wie bereits angekündigt, sind nun in enger Absprache mit unserem Haftpflichtversicherer, der Bayerischen Versicherungskammer, nicht nur die Aufklärungsbögen zur Hebammengeburtshilfe, sondern auch die dazugehörigen Verträge (Aufnahmevertrag für HgE, Behandlungsverträge, Allgemeine Vertragsbedingungen) angepasst worden.

Seit Mitte des letzten Jahres haben sich verschiedene Vertreterinnen des DHV intensiv mit der Erarbeitung der Aufklärungs- und Einwilligungsbögen und der Musterverträge befasst. All diesen Kolleginnen ist absolut klar, dass durch den Modus der Aufklärung über die außerklinische Geburtshilfe bei Schwangeren Ängste geschürt werden können und dass das, was mit einer Aufklärung erreicht werden sollte, nämlich eine Mehrung des Informationsstandes und eine emotionale Absicherung ad absurdum geführt werden kann.
Die aktuelle Rechtsprechung erfordert aber, so bedauerlich dies ist, eine außerordentlich umfangreiche Dokumentation vor allem darüber, dass die betreute Frau über alle Eventualitäten der Geburtsbegleitung im außerklinischen Umfeld wie auch in Kliniken mit Beleghebammen aufgeklärt wurde und damit einverstanden war.

Voraussetzung für das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses mit der VKB war die Entwicklung eines Procedere, das zur Risikominimierung beitragen soll. Dies beinhaltet u. a. eine intensive Aufklärung der Frauen/Paare und möglichst umfassende Verträge zwischen HgE und Frau/Paar, bzw. Hebamme und Frau/Paar.

Es ist nicht möglich, alle denkbaren rechtlichen Konstellationen der Zusammenarbeit darzustellen. Deshalb ist es wichtig, dass jede Hebamme und jede HgE die Verträge auf Stimmigkeit mit ihren individuellen rechtlichen Gegebenheiten hin überprüft und diese dann entsprechend anpasst. Hierfür empfehlen wir dringend die Beratung durch einen mit dem Vertragsrecht vertrauten Juristen. Deshalb können die Formulare entsprechend den Erfordernissen der einzelnen Hebamme /HgE modifiziert und ergänzt werden und sind sowohl als Word-Dateien als auch als PDF-Dateien eingestellt.

Wir haben bewusst Formulierungen gewählt, die juristisch definierte Bezeichnungen darstellen (wie bspw. Leistungserbringerin, Leistungsempfängerin) und somit eine Interpretation erschweren, auch wenn diese Formulierungen möglicherweise nicht eingängig sind.

Bei einer Abänderung der Musterformulare ist zu beachten, dass die jetzigen Bestandteile inhaltlich nicht gekürzt werden dürfen. Wir möchten, um rechtliche Konsequenzen für die Hebammen/Hebammengemeinschaften möglichst gering zu halten, alle Kolleginnen bitten, künftig diese Vertragsunterlagen, sowie die Aufklärungs- und Einwilligungserklärung zu benutzen.

Die Musterverträge für Beleghebammen werden, so bald als möglich zur Verfügung gestellt. Bis dahin ist es jedoch zu empfehlen, dass die Beleghebammen die vorhandenen Dokumente, mit Hilfe eines Juristen, auf ihre individuellen Gegebenheiten anpassen.

Der DHV übernimmt keine Haftung für die Vertragsgestaltung der einzelnen Hebamme /des Hebammenteams.

Die neuen Formulare und Erläuterungen dazu finden Sie hier:

für Hausgeburtshebammen
Mitgliederbereich » außerklinische Arbeit » Arbeitshilfen

für Beleghebammen
Mitgliederbereich » klinische Arbeit » Arbeitshilfen

für HgE
Mitgliederbereich » Geburtshäuser

bitte loggen Sie sich ein ...

Zuletzt geändert am 16.12.2022