Befristete Übergangsvereinbarung zur Videobetreuung für Hebammen ist verlängert
Die Befristete Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe wird ab dem 01. Juli 2023 verlängert, bis die Inhalte in den neuen Hebammenhilfevertrag überführt werden.