Seit Jahrtausenden begleiten Hebammen mit ihrem Wissen und Können Mütter und Familien. Hebammen vereinen heutzutage Wissenschaft und Tradition und folgen ihrem ethischen Anspruch, jeder Schwangeren, Gebärenden, jeder Mutter und jedem Kind und Familien eine respektvolle, professionelle und fachkompetente Betreuung in entsprechendem Umfang anzubieten.

Schwangere Frauen, Gebärende, Mütter und Kinder haben einen Anspruch auf diese Begleitung. Die derzeitigen Rahmenbedingungen erschweren es jedoch, angemessen danach handeln zu können. Der Deutsche Hebammenverband nutzt daher den jährlichen Aktionstag dazu, über die Bedeutung dieses wichtigen Berufs aufzuklären und auf die Forderungen gegenüber der Politik aufmerksam zu machen.

Statement von Ulrike Geppert-Orthofer

Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes

Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen sind samt ihrer Kinder gesunde Menschen und haben damit andere Bedürfnisse als kranke Menschen. Die Hebamme ist die einzige Gesundheitsfachperson, die spezifisch für die Gesundheitsförderung in dieser wichtigen Lebensphase ausgebildet ist. Die kontinuierliche Begleitung durch eine Hebamme oder ein kleines Hebammenteam trägt während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und bis ans Ende des ersten Lebensjahres nachweislich zur Verbesserung der Gesundheit von Mutter und Kind bei, wie auch von der WHO bestätigt. Eine bedarfsgerechte Begleitung der Frauen und Familien durch eine Hebamme hat eine nachhaltige und empowernde Wirkung auf Frauen und Familien. Trotzdem wird dieses Potential der Hebammenarbeit in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend genutzt. Dies zu verändern, fordert ein mutiges Umdenken seitens gesundheitspolitischer Entscheidungsträger.

Mit unserer diesjährigen Aktion zum Welt-Hebammentag zeigen wir, warum Frauengesundheit ohne Hebammen nicht zu denken und schon gar nicht zu erreichen ist. Hebammen machen den Unterschied!

Unsere Aktionen zum Welt-Hebammentag 2024

Hebammen sind hochqualifizierte Fachkräfte in der Geburtshilfe. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass bei jeder Geburt eine Hebamme hinzugezogen werden muss. Sie ist also die erste Vertrauensperson, die eine Frau unter der Geburt betreut. Zugleich sehen Hebammen ihre Arbeit aber auch als Berufung, der sie mit ihrem Herzen folgen.

Zum Welt-Hebammentag 2023 haben wir Mütter zu Wort kommen lassen, die über ihre persönlichen Erfahrungen mit ihrer Hebamme berichteten und dabei auch klare Appelle an die Politik gerichtet haben.

2024 geben nun 10 Hebammen einen Einblick in ihre Arbeit in den verschiedenen Versorgungsbereichen. Wir haben sie gefragt, was sie an ihrem Beruf besonders lieben, welche Aufgaben ihnen immer wieder am meisten Freude machen und letztlich die spannende Frage gestellt, was sie ändern würden, wenn sie politische Entscheidungen treffen könnten.

In den Videobotschaften zeigen Hebammen auf, warum sie einen eigenen Personalschlüssel, eine eigene Leistungsgruppe innerhalb der Krankenhausplanung, eine gesicherte Vergütung und einen eigenen Tarif benötigen und warum die Eins-zu-eins-Betreuung dringend umgesetzt werden muss.

Unter jedem Videostatement findet sich eine Einordnung des Versorgungsbereichs und eine fachliche Bewertung mit konkreten Forderungen an die Politik.

Zehn Versorgungsbereiche, zehn Hebammen:
Wir machen den Unterschied!

Versorgung in der Schwangerschaft

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Hebammen begleiten Frauen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft. Der gesundheitsfördernde und präventive Ansatz der hebammengeleiteten Schwangerenvorsorge trägt zu einer gesund durchlebten Schwangerschaft bei, hilft Ängste zu reduzieren und stärkt die Frauen in ihrer Selbstwirksamkeit.

Schwangere Frauen haben einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durch die Hebamme oder die Gynäkolog*in. Es ist auch eine kooperative Schwangerenvorsorge mit einer Hebamme und Gynäkolog*in im Wechsel möglich. Welche Form der Begleitung die Frau wählt, entscheidet sie selbst. Dieser Anspruch ist im SGB V in § 24f geregelt. Eine ärztliche Überweisung an eine Hebamme ist dabei nicht erforderlich.
Die Änderung der Mutterschaftsrichtlinie vom 16. Februar 2023 untermauert dies. Die in den Richtlinien enthaltene Aufzählung von Leistungen, die von den Ärzt*innen an Hebammen delegiert werden können, wurde aus den Mutterschaftsrichtlinien gestrichen. Dieser Erfolg stellt klar und sichert ab, dass Hebammen eigenständig Schwangerenvorsorgen durchführen können. Damit wurde eine große Hürde für Frauen abgeschafft, um frei wählen zu können.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Schwangere, Gebärende, Mütter und ihre Kinder sind in der Regel gesund und haben andere Bedürfnisse als kranke Menschen. Dies muss verbunden sein mit dem starken politischen Willen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Entsprechende Rahmenbedingungen sind zu schaffen und eine flächendeckende Aufklärung von Frauen und Familien muss erfolgen. Dazu sind Frauenärztinnen und -ärzte genauso aufgerufen wie Krankenkassen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger.
2.
Die Vorsorgeuntersuchung durch Hebammen in der Schwangerschaft ist ein qualitätsgesichertes Angebot für schwangere Frauen. Die flächendeckende Kooperation zwischen niedergelassenen Gynäkolog*innen und freiberuflichen Hebammen muss weiter gefördert und hergestellt werden.
3.
Die Arbeitsbedingungen für freiberuflich tätige Hebammen müssen deutlich attraktiver und zukunftssicherer gestaltet werden. Dafür müssen freiberufliche Hebammen eine adäquate Vergütung erhalten und in Entscheidungen, ihre Arbeit betreffend, einbezogen werden (zum Beispiel bei Entscheidungen über die Mutterschaftsrichtlinie). Hierfür fordert der DHV u.a. ein Mitsprache- und Antragsrecht im G-BA zu Themen mit geburtshilflichem Bezug. Der G-BA ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands.

Versorgung im Krankenhaus

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Die Geburt ist mehr als ein medizinischer, körperlicher Vorgang. Sie ist ein physiologisches, ein soziales und ein gesellschaftliches Ereignis. In der Regel gebären gesunde Frauen gesunde Kinder. Sie werden dabei auch in der Klinik immer von einer Hebamme begleitet, die die Frau möglichst selbstbestimmt durch die Geburt leitet. Gemeinsam mit den ärztlichen Geburtshelfer*innen kümmern sie sich um die Gebärenden und jungen Mütter und ergänzen sich in ihren Kompetenzen. Gibt es Abweichungen vom normalen Verlauf z.B. durch Vor- oder Grunderkrankungen bei Mutter oder dem Kind rückt die ärztliche Versorgung mehr in den Vordergrund. Gute interprofessionelle Zusammenarbeit ist der Schlüssel für ein positives Geburtserlebnis.

Fast alle Kinder kommen in Deutschland in einem Krankenhaus zur Welt (ca. 98%). Dort werden die Gebärenden, die Mutter und das Kind von einer Hebamme begleitet. Auf Grund von Dienstwechseln kann es dazu kommen, dass die Frauen nicht die ganze Zeit von der gleichen Hebamme begleitet werden. Durch die aktuelle Personalsituation müssen Hebamme regelmäßig mehrere Frauen gleichzeitig unter der Geburt begleiten. Fast immer ist auch eine ärztliche Begleitung gegeben. Die Kreißsäle sind immer mehr den Bedürfnissen der Frauen nach Intimität angepasst und ähneln im besten Fall eher einem Gäste- als einem Behandlungszimmer. Medizinisches Equipment ist vorhanden, jedoch nicht dominierend im Vordergrund.

Wie die gesamte Krankenhausversorgung ist auch die Geburtshilfe von massiven Herausforderungen betroffen, auf die die aktuell geplante Krankenhausreform Antworten finden soll. Zu den aktuellen Herausforderungen zählen:

Mangel an Geburtsstationen:
Starke wirtschaftliche Zwänge heben eine kalte Strukturreform zur Folge. Bei einer ähnlichen Geburtenzahl wie zu Beginn der 1990er Jahre gibt es derzeit in Deutschland nur noch etwa halb so viele geburtshilfliche Stationen. Diese haben nicht immer ausreichend räumliche und personelle Kapazitäten, die durch Klinikschließungen erhöhte Nachfrage aufzufangen. Dies führt zu einer sehr hohen Arbeitsverdichtung und einer rückläufigen Betreuungsintensität.

Mangel an Personal:
Dies führt dazu, dass sowohl Hebammen als auch ärztliche Geburtshelfer*innen sich für andere Arbeitsorte als die klinische Geburtshilfe entscheiden. In der Folge begleiten Hebammen hier nicht selten parallel drei Geburten gleichzeitig. Weitere Wege bedeuten eine mangelnde Versorgungssicherheit für Frauen und ihre Kinder: Lange Anfahrtswege ohne Garantie dafür, in die Geburtsklinik aufgenommen werden zu können, stellen für Eltern einen enormen Stressfaktor dar und stören den physiologischen Prozess der Geburt. Das ist eine Frage der Zugangsgerechtigkeit und der Sicherheit.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Die Anerkennung, dass Schwangere, Gebärende, Mütter und ihre Kinder in der Regel gesund sind und andere Bedürfnisse haben als kranke Menschen. Dies muss verbunden sein mit dem starken politischen Willen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Entsprechende Rahmenbedingungen sind zu schaffen und es muss eine flächendeckende Aufklärung von Frauen und Familien erfolgen. Dazu sind Frauenärztinnen und -ärzte genauso aufgerufen wie Krankenkassen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger.

2.
Die Geburtshilfe muss bei der Krankenhausstrukturreform priorisiert werden. Das betrifft insbesondere:

  • Eine wohnortnahe geburtshilfliche Versorgung durch eine bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen.
  • Die hebammengeleitete Geburtshilfe ist verbindlich in die Krankenhausplanung einzuführen, damit die Grundlage für eine physiologische, interventionsarme und ressourcenstärkende Geburtshilfe überall vorhanden ist.
  • Durch einen verpflichtenden Personalschlüssel wird die im Koalitionsvertrag verankerte Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme während wesentlicher Phasen der Geburt sichergestellt.
  • Die Krankenhausfinanzierung muss so gestaltet werden, dass sie Anreize für physiologische Geburten bietet und dafür ausreichend Personal mit angemessener Vergütung vorhanden ist. Dafür sind die Hebammen in die Ausschüsse zur Definition der Leistungsgruppen einzubeziehen.
Versorgung im Hebammenkreißsaal (HKS)

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Beim Hebammenkreißsaal handelt es sich um ein interprofessionelles Konzept der hebammengeleiteten Geburtshilfe zur Förderung der physiologischen Geburt, das klinikindividuell vom gesamten geburtshilflichen Team des Krankenhauses erarbeitet wird. Charakteristisch für das Konzept des Hebammenkreißsaals sind die intensiven Anamnesegespräche durch Hebammen, die Eins-zu-eins-Betreuung, ein minimaler Gebrauch medizinischer Interventionen und eine an den Bedürfnissen der Frau orientierte Geburtshilfe. Es ist sichergestellt, dass die begleitende Hebamme ausreichend Zeit für die Gebärende hat und die Frau aktiv in Entscheidungen einbezogen wird.

Die Eins-zu-eins-Betreuung ist eines der Hauptmerkmale des HKS: Die Hebammen arbeiten eigenverantwortlich, aber in Kooperation mit dem interdisziplinären, geburtshilflichen Team. Die Betreuung der Frauen im Hebammenkreißsaal wird ausschließlich von Hebammen erbracht. Im Bedarfsfall wird ein*e Ärzt*in konsultiert oder die Frau wird in den interdisziplinären Kreißsaal übergeleitet und dort weiter betreut. Der Hebammenkreißsaal ist ein gutes Angebot für gesunde Gebärende ohne Risiko bzw. mit einer niedrigen Risikoeinstufung. Er befindet sich in Deutschland am gleichen Ort wie der interprofessionelle Kreißsaal unter ärztlicher Leitung und verbessert die interprofessionelle Zusammenarbeit und die Arbeitszufriedenheit im geburtshilflichen Team.

Im Hebammenkreißsaal wird die Frau von einer Hebamme betreut, die ausschließlich für sie zuständig ist. Sie wird darin unterstützt, ihr Kind selbstbestimmt zu gebären und die Geburt gemeinsam mit ihrem Kind positiv zu erleben. Im Hebammenkreißsaal wird eine interventionsarme Geburtshilfe praktiziert, ohne Einwirkung eines* einer Arztes* Ärztin. Studien belegen, dass Frauen im Hebammenkreißsaal zufriedener mit der Versorgung sind und deutlich länger stillen. Dies fördert die Gesundheit von Mutter und Kind. Bei Bedarf oder dem Wunsch der Frau wird in die interprofessionelle Geburtshilfe übergeleitet. Das geht für Frauen im Regelfall mit wenig Veränderung einher, es wird lediglich die ärztliche Kompetenz mit einbezogen. Bei Geburten, die im Hebammenkreißsaal begonnen werden, finden signifikant weniger Interventionen statt und der Anteil der Spontangeburten ist höher – und zwar auch dann, wenn die Geburt des Kindes nicht im Hebammenkreißsaal stattgefunden hat.

Das Netzwerk Hebammenkreißsaal ist im DHV mit rund 55 Hebammenkreißsälen organisiert und hat gemeinsam einen Kriterienkatalog als Mindestanforderungen erarbeitet.

Gemeinsam mit den geburtshilflichen Versicherern hat der DHV das Zertifikat HKS+ entwickelt, das den Hebammenkreißsaal aus Perspektive des DHV und der Perspektive der Risikoauditierung bewertet und zertifiziert. Im März und April wurden die beiden ersten Hebammenkreißsäle mit dem HKS+ Zertifikat ausgezeichnet.

Hebammengeleitete klinische Geburten werden in der Perinatalstatistik der klinischen Versorgung nicht ausgewiesen und sind somit in der Statistik nicht sichtbar. Es gibt deswegen keine konkreten Kenntnisse darüber, wie viele hebammengeleiteten Geburten es in der klinischen Geburtshilfe gibt.
Die Implementierung des Angebots könnte noch deutlich gestärkt werden. Derzeit werden betreuungsintensive Konzepte mit geringer Intervention – so wie der Hebammenkreißsaal eines ist – nicht besonders vergütet.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Die flächendeckende Einführung von hebammengeleiteter Geburtshilfe zur Sicherstellung einer frauzentrierten Geburtshilfe und zur Förderung interventionsarmer Geburten im Rahmen der Krankenhausreform.
2.
Die Krankenhausfinanzierung muss so ausgerichtet werden, dass sie Anreize für physiologische Geburten bietet und dafür ausreichend Personal mit angemessener Vergütung vorsieht.
3.
Die Eins-zu-eins-Betreuung für Frauen während der Geburt muss in Kliniken zukünftig grundsätzlich bereitgestellt werden. Das Recht jeder Frau auf eine Hebammenbegleitung muss zu jeder Zeit gewahrt werden.

Versorgung im Geburtshaus

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Die Geburt in einem Geburtshaus ist für gesunde Frauen, die ein gesundes Kind erwarten, eine gute Alternative. Die Gebärende wird kontinuierlich von einer ihr vertrauten Hebamme begleitet. Bei fortgeschrittener Geburt kommt in der Regel eine zweite Hebamme dazu. Bevor eine Hebamme eine Schwangere bei der Geburt im Geburtshaus begleitet, haben die Hebamme und die Schwangere sich während der Schwangerschaft bereits gut kennengelernt, in dem beispielsweise bereits die Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme vorgenommen wurden. Es wurden bereits die Ängste und Vorstellungen gemeinsam besprochen und das gegenseitige Vertrauen konnte wachsen. Diese Vorbereitung ist sehr förderlich für die Geburt.

Die Geburt eines Kindes ist ein natürlicher Prozess und muss daher möglichst interventionsfrei begleitet werden. Darauf liegt bei außerklinischen Geburten, wie beispielsweise bei einer Geburtshausgeburt, der Fokus. Weniger Interventionen bedeuten gleichzeitig weniger Nebenwirkungen von medizinischen Eingriffen. Auch wenn Frauen während der Geburt in eine Klinik übergeleitet werden müssen, erfahren sie weniger Interventionen, als wenn die Geburt direkt in der Klinik begonnen wird. Das belegen die Zahlen der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QuAG e.V.). Diese Überleitungen dürfen auf keinen Fall mit einem Notfall gleichgesetzt werden. Durch die kontinuierliche Betreuung der Frau durch die Hebamme kann sie Abweichungen vom physiologischen Verlauf während der Geburt frühzeitig erkennen und entsprechende Hilfe einleiten. Überleitungen aus dem Geburtshaus in das klinische Setting werden in der großen Mehrzahl der Fälle vorsorglich und in Ruhe durchgeführt.

Die Entscheidung darüber, ob die Geburt in einem Geburtshaus stattfinden kann, treffen in der Regel die Eltern und die Hebamme gemeinsam. Die Kriterien für Geburten im häuslichen Umfeld dienen ihnen dabei als Entscheidungsgrundlage. Sie wurden 2020 vom GKV-SV, dem DHV und dem BfHD unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, dem Netzwerk der Geburtshäuser und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft erarbeitet.

Im Jahr 2022 gab es in Deutschland insgesamt rund 115 Geburtshäuser, 9.178 Geburten wurden geplant in von Hebammen geleiteten Einrichtungen begonnen. Diese Zahl steigt seit 1999, als es noch 3.804 Geburten waren, mit wenigen Unterbrechungen kontinuierlich an (Quelle: QuAG e.V.). Aufs Ganze betrachtet, liegt der Anteil außerklinischer Geburten inklusive Hausgeburten jedoch lediglich bei insgesamt unter 2 %. Das vorhandene Potenzial der Hebammenbetreuung wird hier bei weitem nicht ausgeschöpft.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Die Anerkennung, dass Schwangere, Gebärende, Mütter und ihre Kinder in der Regel gesund sind und andere Bedürfnisse haben als kranke Menschen. Dies muss verbunden sein mit dem starken politischen Willen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Entsprechende Rahmenbedingungen sind zu schaffen und es muss eine flächendeckende Aufklärung von Frauen und Familien erfolgen. Dazu sind Frauenärztinnen und -ärzte genauso aufgerufen wie Krankenkassen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger.

2.
Die hebammengeleitete außerklinische Geburtshilfe wird als qualitätsgesichertes Angebot für gesunde Frauen, die gesunde Kinder erwarten, anerkannt und bei allen Reformprozessen sowie in der Versorgungsplanung berücksichtigt und geschützt. Eine bessere Kooperation zwischen Kliniken und freiberuflichen Hebammen mit Hausgeburtshilfe muss gefördert und hergestellt werden. Dabei geht es vor allem um Versorgungskonzepte, die von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zum Wochenbett den gesamten Betreuungsbogen betreffen.

3.
Die Arbeitsbedingungen für freiberuflich tätige Hebammen müssen deutlich attraktiver und zukunftssicherer gestaltet werden. Dafür müssen freiberufliche Hebammen eine adäquate Vergütung erhalten und sind in Entscheidungen, ihre Arbeit betreffend, einzubeziehen .

Versorgung bei Hausgeburten

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Die Geburt ist weit mehr als ein medizinischer, körperlicher Vorgang. Sie ist ein physiologisches, ein soziales und ein gesellschaftliches Ereignis.
Die Hausgeburt ist für gesunde Frauen, die ein gesundes Kind erwarten, eine gute Alternative. Die Gebärende wird kontinuierlich von einer ihr vertrauten Hebamme begleitet. Bei fortgeschrittener Geburt kommt in der Regel eine zweite Hebamme dazu. Bevor eine Hebamme eine Schwangere bei der Geburt zu Hause begleitet, haben die Hebamme und die Schwangere sich während der Schwangerschaft bereits gut kennengelernt, in dem beispielsweise bereits die Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme vorgenommen wurden.

Die Geburt eines Kindes ist ein natürlicher Prozess und muss daher möglichst interventionsfrei begleitet werden. Darauf liegt bei außerklinischen Geburten, wie beispielsweise bei einer Hausgeburt, der Fokus. Weniger Interventionen bedeuten gleichzeitig weniger Nebenwirkungen von medizinischen Eingriffen. Auch wenn Frauen während der Geburt in eine Klinik übergeleitet werden müssen, erfahren sie weniger Interventionen, als wenn die Geburt direkt in der Klinik begonnen wird. Das belegen die Zahlen der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG). Diese Überleitungen dürfen auf keinen Fall mit einem Notfall gleichgesetzt werden. Durch die kontinuierliche Betreuung der Frau durch die Hebamme kann sie Abweichungen vom physiologischen Verlauf während der Geburt frühzeitig erkennen und entsprechende Hilfe einleiten. Überleitungen von zu Hause in das klinische Setting werden in der großen Mehrzahl der Fälle vorsorglich und in Ruhe durchgeführt.

Die Entscheidung darüber, ob die Geburt als Hausgeburt stattfinden kann, treffen in der Regel die Eltern und die Hebamme gemeinsam. Die Kriterien für Geburten im häuslichen Umfeld dienen ihnen dabei als Entscheidungsgrundlage. Sie wurden 2020 vom GKV-SV, dem DHV und dem BfHD unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, dem Netzwerk der Geburtshäuser und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft erarbeitet.

Für das Jahr 2022 führt die Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG) 678 Hebammen, die Hausgeburten durchführen, 7.772 Geburten wurden geplant als Hausgeburt begonnen. 1999 waren es 4.752 Geburten. Aufs Ganze betrachtet, liegt der Anteil außerklinischer Geburten inklusive Geburtshausgeburten jedoch lediglich bei insgesamt unter 2 %. Das vorhandene Potenzial der Hebammenbetreuung wird hier bei weitem nicht ausgeschöpft.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Anerkennung, dass Schwangere, Gebärende, Mütter und ihre Kinder in der Regel gesund sind und andere Bedürfnisse haben als kranke Menschen. Dies muss verbunden sein mit dem starken politischen Willen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Entsprechende Rahmenbedingungen sind zu schaffen und es muss eine flächendeckene Aufklärung von Frauen und Familien erfolgen. Dazu sind Frauenärztinnen und -ärzte genauso aufgerufen wie Krankenkassen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger.
2.
Die hebammengeleitete außerklinische Geburtshilfe wird als qualitätsgesichertes Angebot für gesunde Frauen, die gesunde Kinder erwarten, anerkannt und bei allen Reformprozessen sowie in der Versorgungsplanung berücksichtigt und geschützt. Eine bessere Kooperation zwischen Kliniken und freiberuflichen Hebammen mit Hausgeburtshilfe muss gefördert und hergestellt werden. Dabei geht es vor allem um Versorgungskonzepte, die von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zum Wochenbett den gesamten Betreuungsbogen betreffen.
3.
Die Arbeitsbedingungen für freiberuflich tätige Hebammen müssen deutlich attraktiver und zukunftssicherer gestaltet werden. Dafür müssen freiberufliche Hebammen eine adäquate Vergütung erhalten und sind in Entscheidungen, ihre Arbeit betreffend einzubeziehen.

Begleitung im Wochenbett

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Das Wochenbett – die ersten Tage und Wochen mit dem Kind – ist eine besondere Zeit für Familien. Neben den körperlichen Rückbildungs- bzw. Anpassungsprozessen von Mutter und Kind findet die Familienbildung und -bindung statt. Mutter, Kind und die Familie werden begleitet von einer Hebamme. Sie besucht die Familie schon in der Klinik und zu Hause. Die soziale und emotionale Begleitung der Hebamme im Wochenbett stärkt die Ressourcen einer Familie. Die Wochenbettbetreuung ist somit eine der nachhaltigsten präventiven Gesundheitsleistungen in Deutschland und stärkt die Gesundheitskompetenz insgesamt.

Die aufsuchende Wochenbettbetreuung wird von freiberuflich tätigen Hebammen erbracht. Das heißt für die Frauen, sie müssen sich in der Schwangerschaft auf die Suche nach einer Hebamme machen, die sie im Wochenbett betreut. Diese beobachtet die natürlichen Umstellungsprozesse bei der Mutter und die Anpassungsprozesse beim Kind, wie bspw. seitens der Mutter die Wundheilung und Rückbildung sowie die Mutter-Kind-Bindung. Beim Kind achtet die Hebamme auf die Gewichtszunahme und Ausscheidungen, den Verlauf der physiologischen Neugeborenengelbsucht und die Körperspannung des Kindes. Weitere Schwerpunkte der Hebammenarbeit liegen in der Förderung der Stillbeziehung sowie der Unterstützung und der Begleitung der Familien auf dem Weg in die Elternschaft. Die Hebammenbetreuung ist so facettenreich, wie es die Bedürfnisse der gerade frisch gewordenen Eltern sind. Die interprofessionelle Zusammenarbeit mit z.B. Kinderärzten, Psychologen und Gynäkologen können der weiteren Unterstützung dienen.

Die Bedeutung des Wochenbetts wurde vom Bundesministerium für Gesundheit im Nationalen Gesundheitsziel “Gesundheit rund um die Geburt” verankert. Leider kann die Nachfrage nach diesen Versorgungsleistungen momentan nicht überall vollständig abgedeckt werden. Immer wieder kommen freiberufliche Hebammen in die Situation, Schwangere abweisen zu müssen. Lange und zähe Vergütungsverhandlungen führen dazu, dass freiberufliche Hebammen aufgeben, weil sie ohne angemessenen Inflationsausgleich ihre Kosten nicht mehr decken können. In einigen Regionen Deutschlands entstehen Hebammenzentralen, um die Nachfrage von Wochenbettbetreuung mit den Bedarfen von Frauen besser zu koordinieren, um möglichst vielen Frauen eine Hebammenbetreuung zu vermitteln.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Anerkennung der Wochenbettbetreuung durch die Hebamme als eine der nachhaltigsten präventiven Gesundheitsleistungen in Deutschland, die flächendeckend und wohnortnah sichergestellt werden muss. Dafür müssen die Arbeitsbedingungen für freiberuflich tätige Hebammen deutlich attraktiver und zukunftssicherer gestaltet werden. Freiberufliche und ambulante Hebammenleistungen sind vollumfänglich in politische Reformprozesse mit einzubeziehen.

2.
Freiberuflich tätige Hebammen müssen eine adäquate Vergütung erhalten und sind bei Entscheidungen im Zusammenhang mit finanziellen Zuwendungen – wie andere Gesundheitsfachberufe auch – mit zu berücksichtigen. Sie brauchen jetzt ganz akut einen Inflationsausgleich.

3.
Lange und zähe Vergütungsverhandlungen sind zu vermeiden und in einen kontinuierlichen Prozess zu überführen.

Begleitung als Familienhebamme

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Der Start als Familie ist für alle werdenden Eltern eine Herausforderung. Egal ob sie zum ersten Mal Eltern werden oder die Familie wächst. In höherem Maße gilt das für Familien mit besonderen Herausforderungen, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund schwieriger sozioökonomischer Bedingungen. In diesen Fällen kann die Hebammenbetreuung durch eine Familienhebamme verlängert werden. Die über das gesamte erste Lebensjahr andauernde Hebammenbetreuung bietet diesen Familien ein Unterstützungsangebot, individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Familie und ihrer Kinder angepasst. Familienhebammen befähigen Familien, selbst Netzwerke zu knüpfen und den Anschluss an das komplexe Hilfe- und Gesundheitssystem in Deutschland zu bekommen.

Das Angebot der verlängerten Betreuung von Hebammen für Familien mit besonderen Bedürfnissen hat sich bundesweit unter der Einrichtung der Frühen Hilfen etabliert und ist ein Erfolgsmodell. Nicht zuletzt, weil Hebammen für Familien Vertrauenspersonen sind, wird ein persönlicher Zugang zu den Familien erleichtert. Die Interprofessionelle Zusammenarbeit von Familienhebammen mit weiteren Akteur*innen, wie zum Beispiel aus Gesundheitsämtern, Schwangerschaftsberatungsstellen und Jobcentern sichern Familien einen guten Start. Allerdings sind die Bedingungen von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich und eine unzureichende Finanzierung und Unterstützung z.B. durch Supervision erschwert ihre Arbeit.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Eine gute Vergütung von Familienhebammen, für angestellt arbeitende Hebammen und für Honorarkräfte sicherstellen.

  • Gleicher Lohn für alle, egal in welcher Kommune die Familienhebamme tätig ist.
  • Zugang zu Supervision – in der Arbeitszeit!

2.
Finanzierung der Beteiligung originär arbeitender Hebammen an den kommunalen Netzwerktreffen der Frühen Hilfen — Hebammenarbeit ist Frühe Hilfe!

3.
Zugang zu einer Hebammenbegleitung für alle Familien ist als kommunale Aufgabe zu definieren.

Stillberatung

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Stillen ist die natürliche Art der Ernährung für Neugeborene und Säuglinge. Das Stillen wirkt sich nachweislich lebenslang positiv auf die Gesundheit von Kindern aus. Deswegen empfiehlt die WHO, sechs Monate ausschließlich Muttermilch als Ernährung. Danach kann mit der Einführung von Beikost begonnen und dabei weiter gestillt werden. Die Hebamme berät und unterstützt Mütter und Kinder dabei. Sie macht den Müttern Mut und stärkt sie im Vertrauen in die eigenen Kompetenzen und den eigenen Körper. Dies trägt wesentlich zu einer gelungenen Stillbeziehung bei. Hebammen stehen Frauen in diesem intimen Prozess zur Seite, solange es von den Müttern gewünscht wird.

Die WHO empfiehlt das Stillen bis zu zwei Jahren, davon sechs Monate ausschließlich. Dem schließt sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) an. Wissen kann dabei helfen, eine informierte Entscheidung zur Ernährung des Babys zu treffen und den besten Weg für sich und sein Kind zu finden. Die Grundsteine dafür werden bei der Stillvorbereitung in der Schwangerschaft sowie in der Stillunterstützung in den ersten Tagen nach der Geburt gelegt.

Dennoch stillen Mütter in Deutschland ihre Kinder weniger häufig und kürzer als in anderen Ländern. Während 92 % aller Mütter planen, ihr Kind zu stillen, werden lediglich 82 % der Mütter stillend aus dem Krankenhaus entlassen. Bereits in den ersten vier Monaten sinkt die Stillquote stark. Der dafür meistgenannte Grund: zu wenig Muttermilch. Doch Aufklärung und Unterstützung können helfen. Ebenso die Möglichkeit, das Kind überall in der Öffentlichkeit stillen zu können. Der Bedarf an Stillbegleitung wächst. Erfolgreiche Still- und Bindungsförderung wird den Menschen insgesamt immer wichtiger. Stillambulanzen und Stillcafés haben großen Zulauf, freiberufliche Hebammen müssen Aufträge ablehnen, Stillberaterinnen an Kolleginnen verweisen. Es gibt also einen nicht gedeckten Bedarf.

Das von den Stillbeauftragten der Landesverbänden im DHV erarbeitete Konzept der Stillfreundlichen Kommune zeigt einen Weg auf, in dem auch wohnortnah die Forderungen der nationalen Stillkommission unterstützt und umgesetzt werden können. Für die Umsetzung in ihren Kommunen stehen Hebammen für eine Zusammenarbeit bereit.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Vollumfängliche Übernahme des internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilch-Ersatzprodukten (WHO) in Deutschland und entsprechende Anpassung der Gesetzgebung.

2.
Ernährungsberatung und Stillvorbereitung durch Hebammen muss bereits in der Schwangerschaft vergütet werden. Darüber hinaus sollte auch mehr wissenschaftlich fundierte und an den WHO-Empfehlungen orientierte Aufklärung zum Thema Stillen durch Kinderärzt*innen, Frauenärzt*innen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger erfolgen.

3.
Wir brauchen eine stillfreundliche Gesundheits- und Familienpolitik:

  • In Anlehnung an den Vorschlag der NRW-Familienministerin Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen) aus 2022 fordert der DHV, das Recht auf Stillen in der Öffentlichkeit gesetzlich zu verankern. Bis dahin ist jede/r aufgerufen, gesellschaftliches Bewusstsein und Akzeptanz für stillende Frauen in der Öffentlichkeit zu unterstützen.
  • Die Nationalen Stillkommission soll mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um die Umsetzung der Nationalen Stillstrategie zeitnah zu koordinieren, überwachen und in einem definierten Zeitrahmen abschließen zu können.
  • Umsetzung der 10 Schritte zum erfolgreichen Stillen von WHO und UNICEF in allen geburtshilflichen Abteilungen.
Versorgung bei Fehlgeburten

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Das Eintreten einer Schwangerschaft ist für viele Paare ein natürliches und ein glückliches Ereignis. Jede dritte Frau erlebt jedoch mindestens einmal in ihrem Leben eine Fehlgeburt. Obwohl dies kein seltenes Ereignis ist, werden Frauen, wenn eine Fehlgeburt eintritt, häufig davon überrascht, verunsichert und fühlen sich vom Gesundheitswesen allein gelassen..

Hebammen können in solchen Situationen für Klarheit sorgen, sie geben Sicherheit und informieren über die nächsten Schritte. Die Betreuung durch eine Hebamme während einer Fehlgeburt versetzt gesunde Frauen in die Lage, bei einer erneuten Schwangerschaft auftretende Veränderung besser einzuschätzen und selbstbestimmt eine von ihr gewünschte Betreuungsform zu wählen, ohne ständig in Angst zu sein.

Die Gesundheitsversorgung von Frauen in ihren unterschiedlichen Lebensphasen liegt in Deutschland nicht allein in der hausärztlichen Versorgung, sondern geht immer auch mit einer gynäkologischen Versorgung einher. Aber gerade dort sind die Leistungen von Hebammen kein integraler Bestandteil der Versorgung.

Nur ganz wenige Frauen wissen von der Möglichkeit und ihrem Recht, bei einer Fehlgeburt Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl etwas mehr als 5% aller eintretenden Schwangerschaften mit einer Fehlgeburt enden. Sie können diese Hilfe auf eigenen Wunsch hin in Anspruch nehmen und müssen dafür eigeninitiativ eine Hebamme kontaktieren.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Frauen mit Eintritt einer Schwangerschaft besser über die Leistungen einer Hebammenbetreuung zu informieren.
2.
Die Hebammenbegleitung von Frauen, die eine Fehlgeburt erleben, in der Regelversorgung zu etablieren.
3.
Eine Einrichtung von Schutzfristen zur Aufarbeitung des erlittenen Verlustes.

Wissenschaft

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Das Hebammenwesen ist eines der ältesten Professionen der Welt und wurde Ende 2023 von der UNESCO mit der Aufnahme in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit global gewürdigt.

Schon immer haben Hebammen ihr Wissen mündlich an andere Frauen weitergegeben. Aufgrund des für Frauen eingeschränkten Zugangs zur Bildung war es für die männlich dominierte Medizin einfach, sich diesen Bereich der Gesundheitsversorgung anzueignen und mit einer medizinischen Sichtweise zu dominieren. Mit der Hebammenwissenschaft holen wir uns die Hoheit über die Hebammenarbeit und die Geburtshilfe zurück. Hebammen haben einen ganzheitlichen Blick auf die natürlichen Vorgänge von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Sie stellen andere Forschungsfragen als die Medizin und sind mit der Akademisierung des Berufes in der Lage, ihr Erfahrungswissen wissenschaftlich zu überprüfen.

Am 1.1.2020 ist der Ausbildungsberuf in ein Studium überführt worden. Wir haben aktuell 45 Studienstandorte in Deutschland und 2023 sind ca.1600 Erstsemesterstudierende im Hebammenwesen gemeldet worden. Das sind fast dreimal so viele Studienplätze im Verhältnis zu den Ausbildungsplätzen an den Fachschulen. Damit kann der Hebammenmangel in den nächsten Jahren reduziert werden.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Die Förderung des akademischen Nachwuchses zur Weiterentwicklung der Hebammenwissenschaft sowie eine adäquate Besetzung von ausgeschriebenen Professuren.

2.
Keine Vergabe von Hebammenprofessuren an andere Professionen.

3.
Die Anerkennung der Hebammenwissenschaft als eigenständige Disziplin in Abgrenzung zur Medizin.
Die Monetäre Förderung von hebammenwissenschaftlicher Forschung als Teil der Versorgungsforschung.

 

Mitmachaktion! Material zum Verbreiten

“Hebammen machen den Unterschied” – Das finden Sie auch?

Dann beteiligen Sie sich an unserer Mitmachaktion! Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihrer Hebamme oder Kolleg*in zu sagen, warum sie für Sie den Unterschied macht.

Teilen Sie das Motiv über Social-Media oder laden Sie es sich herunter, um einem Menschen direkt per Messenger oder E-Mail zu sagen, was ihn so besonders macht.

Außerdem starten wir am 29. April eine kleine Facebook-Aktion, in der wir dazu aufrufen, in den Kommentaren auszudrücken, was die Hebammenarbeit so wertvoll und besonders macht.

Zum Welt-Hebammentag am Sonntag, den 5. Mai veröffentlichen wir die “schönsten” Kommentare auch hier auf unserer Aktionsseite

Grafik Du machst den Unterschied
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Stimmen aus dem Social Web

Mit reger Beteiligung sind Kolleg*innen, Mütter und Familien zum Welt-Hebammentag unserem Aufruf gefolgt und haben Dank und Wertschätzung gegenüber ihrer Hebamme zum Ausdruck gebracht. Wir freuen uns über die Worte und möchten auch hier einen Auszug der Stimmen aus dem Social Web teilen.

Steffi Draeger

Janine Schulte

Bianca Mix

Axinja Klüger

Jessica Link

Lisa Arnezeder

Nina Lindemann-Bentz

Lydia Reinberg

Yvonne Otto

Johanna Bartholomäus

Jacqueline Enderle

Jasmin Sp

Ivel Knivel

Wally Bosbach

Yumiko Pöllner-Ishii

Steffi Meyer

Marlo Krause

Si Na

Annette Föll

Nina Westerholt

Alexandra Heil

Silke Schön

Susanne Ennasus

Nina Suhr

Kathrin Hafner

Stefanie Nebe

Eva Huber

Natascha Henning

Alina Nix

Le Verena

Sandra Bergmann

I.am.mel.rdr

mareike.maracuja

Sa Wie

Allgemeine Infos zum Welt-Hebammentag

Der Hebammentag findet jedes Jahr am 5. Mai statt. Mit Aktionen und Info­veran­staltungen weisen weltweit Organisationen, Verbände und Vertreter*innen aus der Gesellschaft auf den Wert der Hebammenarbeit hin.

Die Idee wurde erstmals auf dem Internationalen Hebammenkongress 1987 in den Niederlanden vorgestellt, nachdem entsprechende Vorschläge in den Mitglieds­organisationen der International Confederation of Midwives (ICM) diskutiert worden waren.

Seit 1990 wird der Welt-Hebammentag in jedem Jahr begangen und vom ICM organisiert.

Als größter Hebammenberufsverband in Deutschland nutzt auch der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) diesen Anlass, um auf die Hebammenarbeit aufmerksam zu machen und über die Rahmenbedingungen zu informieren. Der DHV vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrer*innen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftler*innen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschüler*innen und Studierende über die 16 Landesverbände vertreten.

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