Vertragspartnerliste: Neuerung bei der Meldung hat Konsequenzen

Am 01.10.2023 kam es zu einer Systemumstellung (der DHV berichtete) von Seiten des GKV-Spitzenverbandes zum Beitritt zum Hebammenhilfevertrag. Freiberufliche Hebammen treten dem Hebammenhilfevertrag über die Vertragspartnerliste bei. Für die Aufnahme und Änderung der Daten auf der Vertragspartnerliste werden nun neue Formulare genutzt:

  • „Anlage 0.1 zum Vertrag nach § 134a SGB V – Beitritts- und Änderungsformular“ und
  • „Anlage 0.2 zum Vertrag nach § 134a SGB V – Widerrufsformular“.

Wichtig: Die Angaben, die Ihrem IK hinterlegt sind, wie Vor- und Nachname, Bankverbindung und Anschrift, nutzt der GKV-Spitzenverband. 

Diese Daten sind von Ihnen bei der Vergabestelle der IK, der ARGE IK, aktuell zu halten.

Nun erhalten wir die Rückmeldung, dass es Fälle gibt, bei denen der Vor- und Nachname der Hebamme für den Beitritt zum Hebammenhilfevertrag (frühere Anlage 4.2, heute Anlage 0.1), die dem DHV vorliegen, nicht mit dem Vor- und Nachnamen bei der ARGE IK übereinstimmen.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von gesetzlichen Vorgaben keinen Datenabgleich zwischen der ARGE IK und dem DHV geben darf!

Daher der dringende Aufruf: prüfen Sie in Ihren IK-Unterlagen Ihren Namen und passen Sie diese ggf. an, um identische Namen und deren Schreibweisen, wie es dem DHV bekannt ist, sicherzustellen.

Beispiel 1: durch Hochzeit oder Scheidung geänderter Nachname
Beispiel 2: mehrere Vornamen werden genannt

Ohne Übereinstimmung des beim DHV hinterlegten Namen mit dem Namen, der bei der ARGE IK hinterlegt ist, werden Hebammen im System des GKV-Spitzenverband nicht erkannt und damit nicht den gesetzlichen Krankenkassen zur Abrechnung gemeldet.

Die neue Gestaltung der Hebammensuchliste des GKV-SV erfolgt erst im neuen Jahr.

Wichtig für Arbeitgeber-Hebammen:

Bitte melden Sie dringend die Hebammen-Kolleg*innen, die Sie angestellt haben und die Leistungen im Sinne des Hebammenhilfevertrags erbringen, über die „Anlage 0.1 zum Vertrag nach § 134a SGB V – Beitritts- und Änderungsformular“ . Es ergeben sich sonst Rechnungskürzungen.

Ursula Jahn-Zöhrens
Beirätin für den Freiberuflichenbereich