Frauen sollen überall in Deutschland ihr Kind selbstbestimmt und sicher auf die Welt bringen können. Die Betreuung durch eine Hebamme und eine optimale Geburtshilfe müssen deshalb selbstverständlich sein. Hebammen begleiten und beraten Frauen individuell und optimal während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Damit stärken sie Frauen in dieser wichtigen Lebensphase ganz entscheidend in ihrer Selbstbestimmung und unterstützen sie in einem positiven Geburtserlebnis.

Alle Fragen. Eine Antwort: Hebamme!

Statement von Ulrike Geppert-Orthofer

Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes
Geppert-Orthofer

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sind physiologische Lebensprozesse. Sie bedürfen einer erhöhten fachlichen, zugewandten und individuellen Begleitung. Die Hebamme ist die einzige Fachkraft im Gesundheitswesen, die für diesen umfassenden Versorgungsbedarf ausgebildet ist. Sie arbeitet gesundheitsfördernd, erkennt frühzeitig, wenn weitere Hilfe benötigt wird und leitet entsprechende Maßnahmen ein. Eine kontinuierliche Betreuung durch Hebammen vor, während und nach der Geburt ist zum Vorteil von Mutter und Kind. Dieses Hebammenpotential zu nutzen, erfordert ein Umdenken der Verantwortlichen und eine konsequente Aufklärung über Hebammenarbeit. Mit unserer diesjährigen Aktion zum Welt-Hebammentag zeigen wir, wie vielfältig unsere Arbeit als Hebamme ist und wie stärkend sie von Frauen erlebt wird.

Statement von Michelle Franco

Petentin und Botschafterin des Welt-Hebammentags 2023
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Man muss keine Hebamme sein, um zu merken, dass die Kreißsäle völlig überlastet sind und es überall an Wochenbett-Hebammen fehlt. Es ist klar dass ich mir als Mutter nichts Besseres vorstellen kann als eine flächendeckende Eins-zu-eins-Betreuung bei der Geburt. Dafür müssen genügend Kapazitäten und entsprechende Rahmenbedingungen von der Politik bereitgestellt werden, damit wir Frauen überall eine menschenwürdige Betreuung vorfinden. Ich wünsche mir, dass es mehr Aufklärung – beispielsweise durch Krankenkassen und Bildungseinrichtungen – über die Bedeutung des Berufs Hebamme gibt und die Politik ihren unverzichtbaren Stellenwert im Gesundheitssystem endlich entsprechend anerkennt. Das wäre der erste Schritt, um die Situation der Hebammen und der Gebärdenden in Deutschland zu verbessern.

Michelle Franco, 29, hat im November 2022 die Petition „keine Streichung der Hebammen aus dem Pflegebudget ab 2025“ auf change.org gestartet. Sie ist verheiratet und wohnt mit ihrer Familie in Karlsruhe. Im Januar 2021 wurde Franco erstmals Mutter einer kleinen Tochter. Beruflich war sie vor ihrer Elternzeit im öffentlichen Dienst in der Verwaltung tätig. Sie studiert nebenberuflich Rechtswissenschaften und engagierte sich bereits im Rahmen ihres Studiums ehrenamtlich in einer kostenfreien Rechtsberatung. In ihrer Freizeit bereist sie mit der Familie gerne neue Länder, geht schwimmen und backt gerne. Die Themen Gleichberechtigung und Feminismus liegen ihr besonders am Herzen, weshalb es ihr ein besonderes Anliegen war, sich mit einer Petition für die Frauengesundheit und den Beruf der Hebamme stark zu machen.

Unsere Aktion zum Hebammentag 2023

Hebammenarbeit ist vielfältig und individuell. Sie findet ebenso im Krankenhaus wie auch in Hebammenpraxen oder im häuslichen Umfeld der Frauen und Familien statt.

Zum Welt-Hebammentag 2023 werden acht zentrale Versorgungsbereiche aus dem Arbeitsalltag von Hebammen, deren Rahmenbedingungen und das Leistungsspektrum, das Hebammen hier zur Sicherstellung der Versorgung täglich abdecken, vorgestellt. Neben einer Einordnung und fachlichen Bewertung kommen auch Mütter zu Wort. In ihren Videostatements berichten sie über die Erfahrung mit ihrer Hebamme und die Unterstützung, die ihnen zuteil wurde. Sie richten auch deutliche Appelle an die Politik und bilden damit das Herzstück der diesjährigen Aktion. 

Michelle Franco, die nach eigener positiver Erfahrung mit ihrer Hebamme auf die Forderungen des DHV aufmerksam wurde und im Oktober 2022 die erfolgreiche Petition für den Erhalt von Hebammen im Pflegebudget initiierte, ist Botschafterin des diesjährigen Welt-Hebammentags. Sie setzt sich bis heute für eine bessere Geburtshilfe und adäquate Arbeitsbedingungen von Hebammen ein. 

Acht Versorgungsbereiche, acht Mütter:
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Schwangerschaft
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Hebammenbetreuung von Beginn der Schwangerschaft an ist von vielen Frauen gewünscht und in Deutschland grundsätzlich vorgesehen. Sie wird als Stärkung der eigenen Fähigkeiten erlebt und gibt Sicherheit im Umgang mit den physiologischen Veränderungen, die eine Schwangerschaft natürlicherweise mit sich bringt. Darauf möchten Frauen nicht verzichten. Auch dann nicht, wenn sie sich ebenfalls für eine Schwangerenvorsorge durch eine*n Gynäkolog*in entscheiden. Eine Kombination von hebammengeleiteter Schwangerenvorsorge und fachärztlicher Schwangerenvorsorge ist ebenso möglich.

Schwangere Frauen haben die freie Wahl, Hebammenhilfe und/oder ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das gilt auch für die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Diese können bei einer Hebamme oder bei eine*r Gynäkolog*in durchgeführt werden oder auch im Wechsel zwischen den beiden Berufsgruppen. Es gibt zahlreiche erfolgreiche Kooperationen zwischen Ärzt*innen und Hebammen. Es gibt aber aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der ärztlichen und der Hebammenversorgung immer wieder Missverständnisse in Hinblick auf die Zuständigkeiten, was zur Verunsicherung von Schwangeren führt. Durch die jüngste Änderung der Mutterschaftsrichtlinien (MuRL) am 16. Februar 2023 wurde die gleichberechtigte Zuständigkeit besser deutlich gemacht und es dürfte so eine Hürde abgebaut worden sein. Unabhängig davon müssten die MuRL einer gründlichen Überarbeitung unterzogen werden, denn längst nicht alle Bestimmungen entsprechen dem heutigen Stand der Wissenschaft.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Einen Abbau von Hürden, die Frauen in der Ausübung ihrer freien Wahl der Schwangerenbetreuung beschränken.

2.
Anpassung der Mutterschaftsrichtlinien an evidenzbasierte wissenschaftliche Erkenntnisse unter Einbeziehung der Hebammenwissenschaft.

3.
Die gezielte Förderung interprofessioneller Betreuungsmodelle inklusive der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.

Krankenhaus
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Die Geburt ist ein physiologischer Prozess, in dem in der Regel gesunde Frauen gesunde Kinder gebären. Sie werden dabei immer von einer Hebamme begleitet, die die Frau möglichst selbstbestimmt durch die Geburt leitet. Gibt es Abweichungen vom normalen Verlauf z.B. durch  Vor- oder Grunderkrankungen bei Mutter oder dem Kind rückt die ärztliche Versorgung in den Vordergrund. Interdisziplinäre Zusammenarbeit und gute Betreuungskonzepte sind der Schlüssel dazu, Frauen ein positives Geburtserlebnis zu ermöglichen. 

Etwa 98 Prozent aller Geburten finden in Kliniken statt. Durch die fehlende ausreichende Finanzierung der klinischen Geburtshilfe in den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen in der geburtshilflichen Versorgung verschlechtert und damit die Versorgung  der Frauen und Kinder.

Kreißsaalsterben:
Seit dreißig Jahren geht die Zahl der geburtshilflichen Stationen in Deutschland kontinuierlich zurück, wobei es regional starke Unterschiede bei der Versorgungsdichte und Qualität gibt. Während seit einigen Jahren wieder ein deutlicher Anstieg an Geburten zu verzeichnen ist, ist die Zahl der geburtshilflichen Abteilungen in den letzten drei Jahrzehnten bundesweit um gut 40 % zurückgegangen. Gab es 1991 noch 1.186 Krankenhäuser mit Geburtshilfe, waren es 2018 nur noch 655. Und die Zahl nimmt weiterhin ab. Dies führt dazu, dass in den verbleibenden Geburtshilfe-Abteilungen doppelt so viele Geburten betreut werden müssen wie noch vor 30 Jahren. Weder der Personalschlüssel noch die Räumlichkeiten wurden entsprechend angepasst. Die Geburtensteigerungen geschehen  zu Lasten des Personals und der Betreuungsintensität.

Personalmangel:
Als weiteres Problem kommt hinzu, dass eine optimale, bedarfsgerechte Versorgung nicht nur in der Geburtshilfe, sondern auch in vielen anderen Klinikbereichen durch Personalverknappung, Arbeitsverdichtung und Zunahme von Dokumentationspflichten eingeschränkt ist. Für die klinische Geburtshilfe bedeutet das, dass Hebammen hier nicht selten parallel drei Geburten und mehr betreuen müssen. 

Mangelnde Versorgungssicherheit für Frauen und ihre Kinder:
Lange Anfahrtswege zum nächsten geburtshilflichen Angebot gefährden die Sicherheit von Mutter und Kind. Sie stören den Prozess der Geburt. Dies ist nicht nur eine Frage der Zugangsgerechtigkeit, sondern insbesondere der Sicherheit. Während für die Erreichbarkeit stationärer Krankenhausversorgung mit Chirurgie und Innerer Medizin eine maximale Fahrzeit von 30 Minuten vorgesehen ist, wurde die Fahrzeit zur Erreichbarkeit von Geburtshilfeabteilungen und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin willkürlich auf 40 Minuten ausgeweitet.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Die Geburtshilfe muss bei der Krankenhausstrukturreform priorisiert werden. Das betrifft insbesondere: 

  • die Gewährleistung der wohnortnahen geburtshilflichen Versorgung durch eine bessere Verzahnung von ambulanter und klinischer Geburtshilfe.
  • eine flächendeckende hebammengeleitete Geburtshilfe einzuführen und damit die Grundlage für eine frauzentrierte Geburtshilfe zu schaffen, bei der die interventionsarme Betreuung mit Fokus auf der Geburtsphysiologie   Vorrang hat.
  • die Krankenhausfinanzierung so zu gestalten, dass sie Anreize für physiologische Geburten bietet und dafür ausreichend Personal mit angemessener Vergütung vorhanden ist.

2.
Einführung eines verpflichtenden Personalbemessungsinstruments zur Sicherstellung der im Koalitionsvertrag verankerten Eins-zu-Eins-Betreuung während wesentlicher Phasen der Geburt auf der Grundlage der Definition des DHV.

3.
Anpassung der Erreichbarkeit von Geburtshilfeabteilungen und Abteilungen der Kinder- und Jugendmedizin an die Erreichbarkeit der Krankenhäuser mit Chirurgie und Innerer Medizin in maximal 30 Minuten Fahrzeit. 

Hebammenkreißsaal
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Beim Hebammenkreißsaal handelt es sich um ein Konzept der hebammengeleiteten Geburtshilfe zur Förderung der physiologischen Geburt. Charakteristisch für das Konzept des Hebammenkreißsaals sind die intensiven Anamnesegespräche durch Hebammen, die Eins-zu-eins-Betreuung,  ein minimaler Gebrauch medizinischer Interventionen und eine an den Bedürfnissen der Frau orientierte Geburtshilfe. Die Betreuungskontinuität ist sichergestellt und die Frau wird aktiv in Entscheidungen einbezogen. Im Hebammenkreißsaal arbeiten die Hebammen eigenverantwortlich in Kooperation mit dem geburtshilflichen Team. Die Frauen werden in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ausschließlich von Hebammen betreut. Im Bedarfsfall wird ein*e Ärzt*in konsultiert oder die Frau wird in den interdisziplinären Kreißsaal übergeleitet und dort weiter betreut. Zielgruppe sind gesunde Gebärende ohne Risiko bzw. mit einer niedrigen Risikoeinstufung.  In Deutschland findet man den Hebammenkreißsaal und den üblichen ärztlich geleiteten Kreißsaal im Regelfall am selben Ort. Die Räume werden gemeinsam genutzt und befinden sich in der Regel entweder im selben Haus oder in einem separaten Gebäude auf dem Klinikgelände. 

Hebammenkreißsäle stehen für eine frauzentrierte Geburtshilfe. Die Frau wird darin unterstützt, ihr Kind selbstbestimmt zu gebären und die Geburt als ein positives Erlebnis für sich und ihr Kind zu erfahren. Die interventionsarme natürliche Geburt steht hier im Mittelpunkt. Studien belegen, dass sich der Hebammenkreißsaal von einem ärztlich geleiteten Kreißsaal bspw. durch signifikant weniger medizinische Interventionen, weniger Geburtseinleitungen, eine höhere Rate an Spontangeburten und weniger Dammrisse unterscheidet. Außerdem ergaben die Studien, dass Frauen hier zufriedener mit der Versorgung sind und deutlich länger stillen. Dies fördert nachweislich die Gesundheit von Mutter und Kind. 

Der Hebammenkreißsaal ist ein interdisziplinäres Konzept, das die Zusammenarbeit und die Qualität interprofessioneller Arbeit fördert und die Qualität und Arbeitszufriedenheit der geburtshilflichen Abteilung hebt. 

Im Netzwerk Hebammenkreißsaal des DHV sind rund 30 Hebammenkreißsäle organisiert. Dieses Netzwerk hat einen Kriterienkatalog für den Mindeststandard des Hebammenkreißsaals erarbeitet und definiert damit Mindestanforderungen für einen Hebammenkreißsaal im DHV. Da der Begriff Hebammenkreißsaal nicht geschützt ist, sind in dieser Zahl nur die Hebammenkreißsäle erfasst, die sich den Kriterien des Deutschen Hebammenverbands angeschlossen haben. Die tatsächliche Anzahl der hebammengeleiteten Geburten in Deutschland ist jedoch unbekannt, da hebammengeleitete klinische Geburten in der Perinatalstatistik nicht ausgewiesen werden können und somit nicht sichtbar sind. 

Betreuungsintensive Konzepte mit geringer Intervention so wie der Hebammenkreißsaal werden nicht besonders vergütet, wodurch die Implementierung dieses Angebots nur sehr schleppend verläuft. Die kürzlich vom Bundestag beschlossene und ab 2025 greifende Refinanzierung der Kreißsaalhebammen über das Pflegebudget könnte das Modell stärken.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Die flächendeckende Einführung von hebammengeleiteter Geburtshilfe zur Sicherstellung einer frauzentrierten Geburtshilfe, zur Förderung interventionsarmer Geburten.

2.
Die Krankenhausfinanzierung muss so ausgerichtet werden, dass sie Anreize für physiologische Geburten bietet und dafür ausreichend Personal mit angemessener Vergütung vorsieht.

3.
Kliniken müssen sich grundsätzlich dazu verpflichten, die Eins-zu-Eins-Betreuung für Frauen während der Geburt bereitzustellen und dem im Koalitionsvertrag abgebildeten Willen  der Regierungsparteien aus 2021 damit Folge zu leisten.

Geburtshaus
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Geburten in Geburtshäusern gehören wie die Geburt im Krankenhaus zu den Tätigkeitsbereichen einer Hebamme. Sie sind in Deutschland ausschließlich hebammengeleitet. Bevor eine Hebamme eine Schwangere bei der Geburt im Geburtshaus begleitet, hat die Hebamme die Schwangere während der Schwangerschaft begleitet. Sie hat regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchgeführt und die Schwangere auf die Geburt vorbereitet. Die Schwangere ihrerseits hat ihre Vorstellungen, Ängste und Beschwerden mit der Hebamme besprochen. Diese kontinuierliche Betreuung ist die Grundlage für eine vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit bei der Geburt. Es gibt den Frauen das nötige Vertrauen in ihre Fähigkeiten und die Hebamme erhält die nötigen Einblicke in den physiologischen Verlauf der Schwangerschaft. Das macht es Hebammen möglich, Abweichungen vom physiologischen Verlauf in der Schwangerschaft und während der Geburt zu erkennen und entsprechende Hilfemaßnahmen einzuleiten.

Die Geburt in einem Geburtshaus ist für gesunde Frauen, die ein gesundes Kind erwarten, eine gute Alternative.

Für gesunde Frauen, die gesunde Kinder erwarten, steht die außerklinische Geburt einer Geburt in einem Krankenhaus in Nichts nach. Laut der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe QuAG e.V. werden der Wunsch nach Selbstbestimmung und der Wunsch nach Betreuung durch eine vertraute Hebamme von der Mehrzahl der Frauen als wichtigste Kriterien für die Entscheidung zu einer außerklinischen Geburt genannt.

Die Kriterien für Geburten im häuslichen Umfeld dienen der Hebamme und der Frau als Entscheidungsgrundlage. Sie wurden 2020 vom GKV-SV, dem DHV und dem BfHD unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, dem Netzwerk der Geburtshäuser und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft erarbeitet.

Bei außerklinischen Geburten – wie beispielsweise bei einer Geburtshausgeburt – werden nachweislich weniger Interventionen durchgeführt und somit Nebenwirkungen von medizinischen Eingriffen reduziert. Dies gilt auch für die Frauen, die während der Geburt in eine Klinik übergeleitet werden müssen. Diese Überleitungen sind nicht mit einem Notfall gleichzusetzen, wie die Zahlen von QuAG e.V. belegen, sondern werden in der großen Mehrzahl der Fälle vorsorglich und in Ruhe durchgeführt. Derzeit steigt laut QuAG e.V. die Nachfrage von Schwangeren, zu Hause oder in einem Geburtshaus entbinden zu wollen, kontinuierlich an. Der Mangel an Hebammen, die freiberuflich in der außerklinischen Geburtshilfe arbeiten, steht dem entgegen.

Die ersten Geburtshäuser entstanden Ende der 80er Jahre als Gegenreaktion auf die “programmierte” Geburt. Im Geburtshaus wird der Frau in der Regel eine 1:2-Betreuung geboten, das heißt im Regelfall stehen unter der Geburt der Gebärenden zwei Hebammen zur Seite. Im Jahr 2021 gab es in Deutschland insgesamt 115 Geburtshäuser, 8.785 Geburten fanden in von Hebammen geleiteten Einrichtungen statt. Diese Zahl steigt seit 1999, als es noch 3.804 Geburten waren mit wenigen Unterbrechungen kontinuierlich an. Aufs Ganze betrachtet, liegt der Anteil außerklinischer Geburten inklusive Hausgeburten jedoch lediglich bei insgesamt unter 2 %.

Die Geburt eines Kindes ist ein natürlicher Prozess und muss daher möglichst interventionsfrei begleitet werden. Der außerklinische Bereich bietet dafür nachweislich die besten Voraussetzungen. Doch das vorhandene Potential der Hebammenbetreuung wird hier bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Außerklinische Angebote wie Geburtshäuser und die Hausgeburtshilfe müssen bei der Versorgungsplanung überall und selbstverständlich mitgedacht und gefördert werden.

2.
Eine bessere Kooperation zwischen Kliniken und Geburtshäusern muss gefördert und hergestellt werden. Dabei geht es vor allem um Versorgungskonzepte, die von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zum Wochenbett den gesamten Betreuungsbogen betreffen. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) setzt sich dafür ein, dass diese Angebote im Rahmen der Gespräche zur Krankenhausreform 2023 als Teil der Grundversorgung identifiziert und in die regionale Versorgungsplanung mitaufgenommen werden.

3.
Für wohnortnahe Angebote müssen bessere Rahmenbedingungen geschaffen und mehr Aufklärung von Familien und Frauen betrieben werden. Frauenärztinnen und -ärzte sind dazu genauso aufgerufen wie Krankenkassen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger.

Hausgeburt
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Hausgeburten gehören wie die Geburt im Krankenhaus zu den Tätigkeitsbereichen einer Hebamme. Sie werden in Deutschland ausschließlich von freiberuflich arbeitenden Hebammen angeboten. Bevor eine Hebamme eine Schwangere bei der Geburt zu Hause begleitet, hat die Hebamme die Schwangere während der Schwangerschaft begleitet. Sie hat regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchgeführt und die Schwangere auf die Geburt vorbereitet. Die Schwangere ihrerseits hat ihre Vorstellungen, Ängste und Beschwerden mit der Hebamme besprochen. Diese kontinuierliche Betreuung ist die Grundlage für eine vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit bei der Geburt. Es gibt den Frauen das nötige Vertrauen in ihre Fähigkeiten und die Hebamme erhält die nötigen Einblicke in den physiologischen Verlauf der Schwangerschaft. Das macht es Hebammen möglich, Abweichungen vom physiologischen Verlauf in der Schwangerschaft und während der Geburt zu erkennen und entsprechende Hilfemaßnahmen einzuleiten.

Eine Hausgeburt ist für gesunde Frauen, die ein gesundes Kind erwarten, eine gute Alternative.

Für gesunde Frauen, die gesunde Kinder erwarten, steht die außerklinische Geburt einer Geburt in einem Krankenhaus in Nichts nach. Laut der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QuAG e.V.) wird der Wunsch nach Selbstbestimmung und nach Betreuung durch eine vertraute Hebamme von der Mehrzahl der Frauen als wichtigste Kriterien der Entscheidung für eine außerklinische Geburt genannt.

Bei außerklinischen Geburten – wie beispielsweise bei einer Hausgeburt – werden nachweislich weniger Interventionen durchgeführt und somit Nebenwirkungen von medizinischen Eingriffen reduziert. Dies gilt auch für die Frauen, die während der Geburt in eine Klinik übergeleitet werden müssen. Diese Überleitungen sind nicht mit einem Notfall gleichzusetzen, wie die Zahlen von QuAG e.V. belegen, sondern werden in der großen Mehrzahl der Fälle vorsorglich und in Ruhe durchgeführt. Derzeit steigt laut QuAG die Nachfrage von Schwangeren zu Hause oder in einem Geburtshaus entbinden zu wollen kontinuierlich an. Der Mangel an Hebammen, die freiberuflich in der außerklinischen Geburtshilfe arbeiten, steht dem entgegen.

Die Kriterien für Geburten im häuslichen Umfeld dienen der Hebamme und der Frau als Entscheidungsgrundlage. Sie wurden 2020 vom GKV-SV, dem DHV und dem BfHD unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen, dem Netzwerk der Geburtshäuser und der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft erarbeitet.

Im Jahr 2021 gab es 8.745 Hausgeburten. Aufs Ganze betrachtet, liegt der Anteil außerklinischer Geburten (Geburten im Geburtshaus und Hausgeburten) jedoch lediglich bei insgesamt unter 2 %.

Die Geburt eines Kindes ist ein natürlicher Prozess und muss daher möglichst interventionsfrei begleitet werden. Der außerklinische Bereich bietet dafür nachweislich die besten Voraussetzungen. Doch das vorhandene Potential der Hebammenbetreuung wird hier bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Außerklinische Angebote wie Geburtshäuser oder die Hausgeburtshilfe müssen bei der Versorgungsplanung überall und selbstverständlich mitgedacht und gefördert werden.

2.
Eine bessere Kooperation zwischen Kliniken und freiberuflichen Hebammen mit Hausgeburtshilfe muss gefördert und hergestellt werden. Dabei geht es vor allem um Versorgungskonzepte, die von der Schwangerschaft über die Geburt bis hin zum Wochenbett den gesamten Betreuungsbogen betreffen. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) setzt sich dafür ein, dass diese Angebote im Rahmen der Gespräche zur Krankenhausreform 2023 als Teil der Grundversorgung identifiziert und in die regionale Versorgungsplanung mit aufgenommen werden.

3.
Für wohnortnahe Angebote müssen bessere Rahmenbedingungen geschaffen und mehr Aufklärung von Familien und Frauen betrieben werden. Frauenärztinnen und -ärzte sind dazu genauso aufgerufen wie Krankenkassen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger.

Risikoverlauf
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Schwangerschaft und Geburt sind zunächst natürliche, physiologische Vorgänge. Sie stellen keine Krankheit dar. Allerdings kann es im Verlauf von Schwangerschaft, Geburt oder Wochenbett zu Komplikationen bei Mutter oder Kind kommen. Ursachen können Vorerkrankungen der Frauen oder aber auch die Schwangerschaft selbst sein. Betroffene Frauen wünschen sich und brauchen auch Hebammenbetreuung, obwohl hier eine fachärztliche Behandlung nötig ist. Das gilt besonders, wenn ein Krankenhausaufenthalt nötig ist. Die psychische und emotionale Unterstützung durch die Hebammen gibt den Frauen in besonders belasteten und bedrohlichen Situationen in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett Selbstvertrauen und die Sicherheit, diesen Situationen gewachsen zu sein. Besonders gut gelingen kann dies mit funktionierenden interprofessionellen Netzwerken zwischen Pflegenden, Fachärzt*innen, Psycholog*innen und Hebammen. 

Frauen haben einen Anspruch auf Hebammenhilfe – vor, während und nach der Geburt. Dies gilt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Das Tätigkeitsfeld von Hebammen auf prä- und postpartalen Stationen in Geburtskliniken ist jedoch nur wenig bekannt. So kam es, dass der Gesetzgeber durch gesetzliche Vorgaben im Jahr 2022 wie die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung und das GKV-FinanzStabilisierungs-Gesetz dafür verantwortlich war, dass die Grundlage für Geburtskliniken, Hebammen einzustellen, deutlich erschwert und die Arbeit der Hebammen auf diesen Stationen ganz unmittelbar in Frage gestellt wurde. Aber Schwangerenstationen (Pränatalstationen) sind wie Wochenbettstationen (Postpartalstationen) originäre Arbeitsfelder von Hebammen, für die sie spezifisch ausgebildet sind und in denen sie für die Versorgungsqualität und Sicherheit der Frauen und Neugeborenen gebraucht werden. Durch massives Intervenieren des Deutschen Hebammenverbands (DHV) konnte die Arbeit der Hebammen und die Versorgung auf diesen Stationen bis auf Weiteres sichergestellt werden. Ende 2022 entschied der Gesetzgeber, dass Hebammen ab 2025 im Pflegebudget enthalten sein und wieder vollumfänglich auf Personaluntergrenzen im stationären Bereich angerechnet werden. 

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Sicherstellung der zielgruppenspezifischen Förderung physiologischer Prozesse durch Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett in Geburtskliniken – auch und gerade für  Frauen mit körperlichen, psychischen und sozioökonomischen Risiken.

2.
Die Betreuung zwischen ambulanter und klinischer Versorgung muss besser verzahnt werden. Gerade für Frauen mit einer Risikoschwangerschaft ist es essentiell, dass der Informationsfluss zwischen den betreuenden Berufsgruppen funktioniert. 

3.
Aufwertung der Hebammenarbeit auf den Stationen und im Kreißsaal durch die Einführung  eines Hebammenbudgets zur Finanzierung der Hebammenarbeit im Krankenhaus (analog zum Pflegebudget) und eine eigene, den Anforderungen an den Hebammenberuf  und der Verantwortung entsprechenden Entgelttabelle  für Hebammen für die Tarifverhandlungen.

Wochenbett
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Nach der Geburt beginnt für die Familien eine besondere Zeit der Herausforderungen. In dieser Zeit des Wochenbetts ist es Aufgabe der Hebamme, die Familien in der Klinik oder zu Hause zu besuchen. Das Augenmerk der Hebamme liegt auf der Beobachtung der natürlichen Umstellungsprozesse bei der Mutter und der Anpassungsprozesse beim Kind. Dazu gehören auf Seiten der Mutter die Wundheilung und Rückbildung sowie die Mutter-Kind-Bindung. Beim Kind beobachtet die Hebammen die Gewichtszunahmen und Ausscheidungen, den Verlauf der physiologischen Neugeborenengelbsucht und die Körperspannung des Kindes. Die Stillbeziehung sowie die Unterstützung und die Begleitung der Familie auf dem Weg in die Elternschaft stellen weitere Schwerpunkte in der Hebammenbetreuung im Wochenbett dar. Die Bedürfnisse von gerade frisch gewordenen Eltern sind unterschiedlich und die Zusammenarbeit mit z.B. Kinderärzte, Psychologen und Gynäkologen kann der weiteren Unterstützung dienen. Die soziale und emotionale Begleitung der Hebamme im Wochenbett stärkt die individuellen Ressourcen einer Familie.

Die aufsuchende Wochenbettbetreuung wird von freiberuflich tätigen Hebammen erbracht. Das heißt für die Frauen, sie müssen sich in der Schwangerschaft auf die Suche nach einer Hebamme machen, die sie im Wochenbett betreut.

Die Nachfrage dieser Versorgungsleistungen kann momentan nicht flächendeckend gewährleistet werden. Freiberufliche Hebammen kommen immer wieder in die Situation, Schwangere abweisen zu müssen. In einigen Regionen Deutschlands entstehen Hebammenzentralen, um die Nachfrage von Wochenbettbetreuung mit den Bedarfen von Frauen besser zu koordinieren, um möglichst vielen Frauen eine Hebammenbetreuung zu vermitteln.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Bedeutung des Wochenbettes in dem Nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ verankert.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Eine hochwertige, qualitätsgesicherte Hebammenversorgung von Müttern und Neugeborenen nach der Geburt muss flächendeckend und wohnortnah gewährleistet werden.

2.
Die Arbeitsbedingungen für freiberuflich tätige Hebammen müssen deutlich attraktiver und zukunftssicherer gestaltet werden. Dafür müssen freiberufliche und ambulante Hebammenleistungen vollumfänglich in politische Reformprozesse mit aufgenommen werden.

3.
Freiberuflich tätige Hebammen müssen eine adäquate Vergütung erhalten und sind bei Entscheidungen im Zusammenhang mit finanziellen Zuwendungen – wie andere Gesundheitsfachberufe auch – mit zu berücksichtigen. Sie brauchen jetzt ganz akut einen Inflationsausgleich. 

Stillberatung
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Die Beratung und Unterstützung beim Stillen zählt zu den Kernkompetenzen von Hebammen. Diese Unterstützung von der Geburt bis zum Abstillen trägt wesentlich zu einer gelungenen Stillbeziehung von Müttern und ihren Kindern bei. Die Grundsteine dafür werden in der Stillvorbereitung in der Schwangerschaft sowie in der Stillunterstützung in den ersten Tagen nach der Geburt gelegt. Hebammen unterstützen und beraten Frauen in diesem intimen Prozess, so lange es von Müttern und ihren Kindern gewünscht wird, und stehen bei allen Fragen Müttern zur Seite. Sie ermöglichen durch häufige Kontakte und kontinuierliche Begleitung, Ängste und Unsicherheiten zu überwinden und helfen bei auftretenden Problemen. 

Stillen ist die natürliche Ernährung für Säuglinge. Es ist gesund für Mutter und Kind und wirkt sich nachweislich positiv und lebenslang auf die Gesundheit aus. Bis zu zwei Jahre stillen, davon sechs Monate ausschließlich – so lautet seit Jahren die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) anschließt. Hebammen machen Müttern Mut und stärken sie im Vertrauen in den eigenen Körper. Wissen kann dabei helfen, eine informierte Entscheidung zur Ernährung des Babys zu treffen und den besten Weg für sich und sein Kind zu finden.

Dennoch liegt Deutschland mit seiner Stillquote im internationalen Vergleich im unteren Bereich. Obwohl 92 % aller Mütter planen zu stillen, werden lediglich 82 % der Mütter stillend aus dem Krankenhaus entlassen und ihr Anteil sinkt in den ersten vier Lebensmonaten zudem rapide. Der meistgenannte Grund: zu wenig Muttermilch. Doch Aufklärung und Unterstützung können helfen. Das 2022 von NRW-Familienministerin Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen) initiierte Gesetz für ein Stillrecht in der Öffentlichkeit begrüßt der Deutsche Hebammenverband (DHV) deshalb sehr. 

Der Bedarf an Stillbegleitung wächst. Erfolgreiche Still- und Bindungsförderung wird den Menschen insgesamt immer wichtiger. Stillambulanzen und Stillcafés haben großen Zulauf, freiberufliche Hebammen müssen Aufträge ablehnen, Stillberaterinnen an Kolleginnen verweisen. Es gibt also einen nicht gedeckten Bedarf.

Der Deutsche Hebammenverband fordert:

1.
Vollumfängliche Übernahme des internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilch-Ersatzprodukten (WHO) in Deutschland und entsprechende Anpassung der Gesetzgebung.

2.
Ernährungsberatung und Stillvorbereitung durch Hebammen muss bereits in der Schwangerschaft vergütet werden. Darüberhinaus muss auch mehr wissenschaftlich fundierte und an den WHO-Empfehlungen orientierte Aufklärung zum Thema Stillen durch Kinderärzt*innen, Frauenärzt*innen, Bildungseinrichtungen und soziale Träger erfolgen.  

3.
Wir brauchen eine stillfreundliche Gesundheits- und Familienpolitik:

  • In Anlehnung an den Vorschlag der NRW-Familienministerin Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen) aus 2022 fordert der DHV, das Recht auf Stillen in der Öffentlichkeit gesetzlich zu verankern. Bis dahin ist jede/r aufgerufen, gesellschaftliches Bewusstsein und Akzeptanz für stillende Frauen in der Öffentlichkeit zu unterstützen.
  • Ausstattung der Nationalen Stillkommission mit den notwendigen Mitteln, um die Umsetzung der Nationalen Stillstrategie zeitnah zu koordinieren, überwachen und in einem definierten Zeitrahmen abzuschließen.
  • Umsetzung der 10 Schritte zum erfolgreichen Stillen von WHO und UNICEF in allen geburtshilflichen Abteilungen.

Material zum Teilen

Frauen sollen überall in Deutschland ihr Kind selbstbestimmt auf die Welt bringen können. Geburtshilfe und die Betreuung durch eine Hebamme sollten deshalb selbstverständlicher Standard sein. Hebammen gewährleisten, dass Frauen individuell und optimal während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett betreut, beraten und aufgeklärt werden. Damit stärken sie Frauen in ihrer Selbstbestimmung.

Alle Fragen. Eine Antwort: Hebamme!

Lassen Sie uns dieses, gesamtgesellschaftlich so wichtige Anliegen gemeinsam in die Welt tragen. Für mehr Sichtbarkeit haben wir auch für den Welt-Hebammentag 2023 wieder einen Claim und ein visuelles Logo entwickelt, das Anhand der Downloads über alle Social-Media Netzwerke geteilt werden kann.

Allgemeine Infos zum Welt-Hebammentag

Der Hebammentag findet jedes Jahr am 5. Mai statt. Mit Aktionen und Infoveranstaltungen weisen weltweit Organisationen, Verbände und Vertreter*innen aus der Gesellschaft auf den Wert der Hebammenarbeit hin.

Die Idee wurde erstmals auf dem Internationalen Hebammenkongress 1987 in den Niederlanden vorgestellt, nachdem entsprechende Vorschläge in den Mitgliedsorganisationen der International Confederation of Midwives (ICM) diskutiert worden waren.

Seit 1990 wird der Welt-Hebammentag in jedem Jahr begangen und vom ICM organisiert.

Als größter Hebammenberufsverband in Deutschland nutzt auch der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) diesen Anlass, um auf die Hebammenarbeit aufmerksam zu machen und über die Rahmenbedingungen zu informieren. Der DHV vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrer*innen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftler*innen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschüler*innen und Studierende über die 16 Landesverbände vertreten.

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