Statement von Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin
“Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das gestern im Bundestag beschlossen wurde, hat katastrophale Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe und gefährdet die Versorgung von Frauen und Kindern in bisher ungekanntem Maße. Es ist uns völlig unerklärlich, wie eine Neuregelung der Pflegebudgets zukünftig die Möglichkeit der Refinanzierung von Hebammenstellen auf den geburtshilflichen Stationen ausschließen kann. Wir haben den Eindruck, dass trotz unserer deutlichen Mahnungen die negativen Auswirkungen auf die klinische Geburtshilfe schlichtweg ignoriert wurden.
Hebammen sind die Expert*innen für die Versorgung und Pflege von Risikoschwangeren und Frauen im Wochenbett. Sie sichern maßgeblich die Versorgungsqualität und übernehmen selbstverständlich und hauptverantwortlich ihren Teil des Versorgungsauftrags in der gesamten geburtshilflichen Abteilung. Wenn Hebammen Frauen und Neugeborene pflegen und betreuen, werden sie auf Station anstelle von Pflegefachkräften eingesetzt, die an anderer Stelle dringender gebraucht werden. Es ist ein Irrtum, dass diese Tätigkeiten zusätzlich zu den Pflegestellen vergütet und über die DRGs ausgeglichen werden können.
Hinzu kommt, dass die Änderungen im Pflegebudget automatisch auch die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung der Hebammenstudierenden massiv gefährden. Die Praxisanleitung auf den geburtshilflichen Stationen muss durch Hebammen erfolgen und kann nicht delegiert werden.
Die unverantwortliche Schwächung der klinischen Geburtshilfe muss ein Ende haben. Wie es anders geht, haben wir in unserer Stellungnahme zum Gesetz und in einem Brandbrief an die Regierungskoalition dargelegt. Koalition und Bundesgesundheitsministerium müssen jetzt schnell handeln. Denn jede Hebammenstelle, die zum 01.01.2023 gekündigt wird, ist eine zu viel.”
Zur Stellungnahme
Zum Brandbrief