Hebammenverband nimmt Stellung zur Einbeziehung der Hebammen in das TSVG.

Die Situation rund um die Geburtshilfe, insbesondere der Hebammenmangel, muss dringend verbessert werden. Die Bundesregierung plant aktuell im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) eine Veröffentlichung der Daten von Hebammen aus den Vertragspartnerlisten der Krankenkassen. Dies führt nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung für werdende Mütter und Familien. Eine bloße Veröffentlichung von Daten wird den Hebammenmangel nicht beheben. Eine sinnvolle Einbeziehung in das TSVG sollte aus Sicht des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV) zumindest geeignete zentrale Onlineangebote unterstützen, um freie Betreuungskapazitäten mit geringem Zeitaufwand anbieten und abrufen zu können. Ähnlich wie Ärztinnen und Ärzte sollten Hebammen eine Vergütung erhalten, wenn sie freie und möglicherweise zusätzliche Kapazitäten über die Vermittlungsstellen anbieten. Eine Veröffentlichung von privaten Kontaktdaten von Hebammen ist datenschutzrechtlich fragwürdig und sollte nicht erfolgen.

„Hebammen sind auffindbar in zahlreichen Veröffentlichungen. Eltern finden häufig schwer Hebammenhilfe, weil eben nicht ausreichend Hebammen Leistungen für den stark gestiegenen Bedarf anbieten können“, so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e. V.  Eine zusätzliche Veröffentlichung der Daten der Gesetzlichen Krankenkassen aus der „Vertragspartnerliste“ wird den Hebammenmangel nicht beheben. Statt einer reinen Auflistung von Kontaktdaten von Hebammen wäre aus Sicht des DHV eine tatsächliche Vermittlung zwischen werdenden Eltern und Hebammen in Anlehnung an das Modell Terminservicestellen zielführend. Da der Deutsche Hebammenverband bereits eng mit den Krankenkassen bei der Erstellung und Verwaltung der Vertragspartnerliste zusammenarbeitet, wäre es sinnvoll, die Koordination und Umsetzung einer solchen zentralen Vermittlungsstelle beim DHV anzusiedeln.

Analog zu der schon bisher im Entwurf des TSVG vorgeschlagenen Vergütungsverbesserung für Arzttermine sollten auch wirksame Vergütungsanreize für Hebammen festgelegt werden, die freie und möglicherweise zusätzliche Kapazitäten über die Vermittlungsstellen anbieten. Im Unterschied zu den meisten ärztlichen Leistungen beschränkt sich die Leistung der Hebammen nicht auf einen relativ kurzen Zeitraum, sondern beinhaltet eine komplexe Betreuung der Frau und des Kindes. Hier fordert der DHV  einen Zuschlag von 50 Euro für die Hebamme bei der erfolgreichen Vermittlung von freien Kapazitäten über die Vermittlungsstelle mit einem Zuschlag, wenn Geburtshilfe erfolgt.

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Deutscher Hebammenverband e. V.
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Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 20.000 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.