Hebammenverband fordert Terminservice für Hebammenhilfe.

Immer mehr Frauen in Deutschland machen öffentlich, dass sie keine Hebamme finden. Heute hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Damit wird es zukünftig eine Veröffentlichung von Kontaktdaten freiberuflicher Hebammen aus den Vertragspartnerlisten der Krankenkassen geben. Das Ziel, dass Frauen einen besseren Zugang zu einer Versorgung mit Hebammenhilfe haben, wird aus Sicht des Deutschen Hebammenverbands e. V. (DHV) so nicht erreicht. Die Veröffentlichung von Listen behebt nicht den Hebammenmangel. Hebammen waren auch bisher gut auffindbar. Was fehlt, ist ein Terminservice für Hebammenhilfe und eine Vermittlung bei Terminwünschen von Frauen an Hebammen, die freie Kapazitäten haben. Ansonsten werden Frauen weiterhin teils mehr als fünfzig Telefonate selbst führen müssen, um noch eine Hebamme mit freien Kpazitäten zu finden. Der Hebammenverband fordert deshalb, dass der GKV-Spitzenverband den Wunsch von Eltern und Hebammen nach einer besseren Vermittlung berücksichtigt und die geplante Plattform zur Veröffentlichung der Kontaktdaten als Terminserviceplattform ausbaut.

„Immer mehr werdende Mütter finden keine Hebamme mehr. Hebammen und Eltern sollten entlastet werden durch einen Terminservice. Die Veröffentlichung von Kontaktdaten der Hebammen hilft den Frauen nicht“, so Ursula Jahn-Zöhrens, Präsidiumsmitglied des Deutschen Hebammenverbands e. V. Der Verband bietet seine Mitwirkung an der Entwicklung einer Plattform für die Terminvermittlung an. Der Hebammenverband kritisiert am TSVG zudem, dass für Hebammen keine Vergütungsanreize vorgesehen werden, analog zur dort festgelegten Vergütungsverbesserung für Ärztinnen und Ärzte bei der Vermittlung von Terminen über Terminservicestellen.

Hebammen sind laut TSVG zukünftig gesetzlich verpflichtet, ihre Kontaktdaten und Änderungen der Daten unmittelbar zu melden. Ihre Telefonnummern und Mailadressen werden grundsätzlich veröffentlicht.

Mit dem TSVG wurde außerdem eine Aufnahme von Hebammen in Maßnahmen des Krankenhausentgeltgesetzes beschlossen. Der Hebammenverband begrüßt die damit verbundenen finanziellen Hilfen bei der Kinderbetreuung für in der Klinik tätige Hebammen. Diese unterstützen die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Kontakt und weitere Informationen:

Deutscher Hebammenverband e. V.
Pressestelle
Telefon: 030/3940 677 30
E-Mail: presse(at)hebammenverband.de

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Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 20.000 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.