Der DHV verurteilt weiterhin scharf die seit 01.01.2022 geltende Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die den Personalschlüssel auch für gynäkologische Stationen und Abteilungen und damit für Schwangeren- und Wochenbettstationen vorgibt. Um einem akuten Hebammenmangel auf Schwangeren- und Wochenbettstationen entgegenzuwirken und damit einer drohenden Gefährdung der Versorgungssicherheit von Frauen und Neugeborenen vorzubeugen, wird dringend Nachbesserung gefordert.

Die PpUGV rechnet Hebammen nur noch mit maximal 5 bis 10 Prozent Stellenanteil auf Schwangeren- und Wochenbettstationen an und macht ihre Beschäftigung für Kliniken damit unrentabel. Beide Bereiche sind originäre Arbeitsfelder von Hebammen, für die sie als Expert*innen ausgebildet sind und in denen sie für die Versorgungsqualität und -sicherheit der Frauen und Neugeborenen gebraucht werden.

Die Folge: Um den Personalschlüssel zu erfüllen, werden existierende Hebammenstellen gestrichen oder nicht wieder ausgeschrieben, obwohl sie dringend benötigt werden. Dafür werden Pflegekräfte von anderen Stationen abgezogen, um die Anforderungen der PpUGV zu erfüllen. Die Umsetzung der Verordnung führt somit zu einer weiteren Verschärfung des Hebammenmangels in der klinischen Geburtshilfe insgesamt, der Verschärfung des Mangels an regulärem Pflegepersonal auf den Stationen sowie zu einer Gefährdung bislang erfolgreicher geburtshilflicher Stationen.

Der Deutsche Hebammenverband betont ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele zur Umsetzung des nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit Rund um die Geburt“ sowie der Einführung einer Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt und der hebammengeleiteten Geburtshilfe dringend umgesetzt werden müssen.

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