Am 10. Dezember 2021 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal zugestimmt.

Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sieht vor, dass ab 16. März kommenden Jahres in bestimmten Einrichtungen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen bzw. ein ärztliches Zeugnis zum Bestehen einer Impfunfähigkeit vorweisen können.

Die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht wird u.a. auch Hebammen, sowohl in Geburtseinrichtungen als auch in freiberuflicher Tätigkeit, betreffen. Arbeitsrechtlich wirft das Gesetz noch viele Fragen auf, die im Detail geklärt werden müssen. Die Rechtsstelle des Deutschen Hebammenverbandes führt zu diesem finalen Gesetzestext derzeit eine juristische Prüfung durch, die auf die wichtigsten Punkte eingeht und Auswirkungen benennt. Diese werden wir Ihnen nach Abschluss der Prüfung zur Verfügung stellen.

Der Deutsche Hebammenverband unterstützt jede Hebamme in der Ausübung ihrer Arbeit in ihrem Alltag. Er hat jedoch selbst keine gesetzgeberische Kompetenz – vielmehr versucht der DHV, politisch Einfluss zu nehmen oder Ausschüsse fachlich zu beraten. Als Berufs- und Interessenverband erarbeitet der DHV ebenfalls keine eigene Impfempfehlung. Das ist die Aufgabe der zuständigen Fachgesellschaften.

Seit Beginn der Pandemie hat sich der DHV stark gemacht, um Hebammen das Weiterarbeiten bestmöglich zu gewährleisten. So hat sich der DHV neben den Sondervereinbarungen und der Aufarbeitung und Bereitstellung von Informationen, auch für Corona-bedingte Bedarfe wie z.B. Schutzausrüstung eingesetzt. Der DHV wird seine Mitglieder selbstverständlich weiterhin in sämtlichen in der Corona-Pandemie auftretenden Fragen im gesetzlichen Rahmen mit aktuellen Informationen versorgen.

Wir vertreten Hebammen, deren Meinung zum Thema Impfen die ganze Bandbreite abdeckt – von der Kollegin, die am liebsten nur noch im 2G+-Umfeld arbeiten würde, bis hin zur Kollegin, die Sorgen wegen der Impfung hat. Als DHV haben wir weder die Kompetenz, noch die Legitimation oder das Mandat, uns für oder gegen eine Impfpflicht zu äußern. Dafür halten wir uns an die Empfehlungen von Expert*innenen, die die Gesamtlage im Blick haben, und an die politische Entscheidung der gewählten Volksvertreter*innen.

In diesem Zusammenhang ist die öffentliche Anhörung im Hauptausschuss des Bundestags zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 empfehlenswert. Gesundheits- und Sozialexpert*innen sowie Verfassungsrechtler*innen der verschiedenen Parteien bewerten mit ihrer Fachexpertise den Gesetzesentwurf, Nachzuhören und zu Lesen, hier, in der Veröffentlichung zur Anhörung von Experten aus dem Deutschen Bundestag.

Weiter Links:

Veröffentlichung zur 2./3. Lesung aus dem Deutschen Bundestag

Information vom Bundesministerium für Gesundheit

Informationen rund um die Corona Schutzimpfung in Gesundheits- und Pflegeberufen vom Bundesministerium für Gesundheit