Eine neue S3-Leitlinie empfiehlt das ausschließliche Stillen bis zum Ende des sechsten Lebensmonats und die Einführung von Beikost ab Beginn des siebten Lebensmonats. Damit endet der umstrittene deutsche Sonderweg.
Zu der Neuerung sagt Kathrin Herold, kommissarische DHV-Bundesbeauftragte für Stillen und Ernährung:
„Die neue S3-Leitlinie zur Stilldauer empfiehlt sechs Monate ausschließliches Stillen und eine Mindeststilldauer von zwölf Monaten. Das begrüßt der DHV ausdrücklich. Mit der Veröffentlichung kehrt Deutschland nach gut 15 Jahren Sonderweg zur international etablierten WHO-Empfehlung zurück. Stillen ist ein zentraler physiologischer Prozess mit erheblicher Bedeutung für die Gesundheit von Stillenden und Kindern. Es ist gleichzeitig ein Bereich, in dem gesellschaftlicher Nutzen oft gegen wirtschaftliche Interessen verteidigt werden muss. Die Leitlinie ist damit ein Schritt in die richtige Richtung.“
DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer ergänzt:
„Gesamtgesellschaftlich erhoffen wir uns von der neuen Leitlinie eine Verlängerung der Stilldauer, die in Deutschland vergleichsweise kurz ist. Stillen bietet nicht nur zahlreiche gesundheitliche Vorteile für das Kind, sondern auch für die Mutter. Im Gesamtkollektiv sind stillende Mütter, korreliert mit der Stilldauer, auch im Alter gesünder als Personen, die nicht gestillt haben. Insofern kann die Neuerung auch die Frauengesundheit, der leider immer noch viel zu selten Beachtung geschenkt wird, fördern.“
Hintergrund:
Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt schon lange, die ersten sechs Lebensmonate ausschließlich zu stillen und dann ab dem Beginn des siebten Lebensmonats begleitend Beikost einzuführen, während bis zum Alter von zwei Jahren bzw. so lange Mutter und Kind dies wünschen, weiter gestillt wird. Deutschland war in den letzten 15 Jahren einen Sonderweg gegangen. Dieser empfahl die begleitende Beikosteinführung nach dem abgeschlossenen vierten Lebensmonat. Grund dafür waren Studien zur Allergieprophylaxe, die zu dem Ergebnis kamen, dass die Beikosteinführung noch während der Stillzeit erfolgen sollte. Anstatt auf eine Verlängerung der Stilldauer abzuzielen, wurde daraufhin die Beikosteinführung nach vorne gezogen.
Die Leitlinie kann hier eingesehen werden.