Der Deutsche Hebammenverband begrüßt den heutigen Beschluss des Kranken­haus­reform­gesetzes (KHVVG) im Bundestag. Dabei wird der Hebammen­kreißsaal zum ersten Mal gesetzlich verankert und soll finanziell gefördert werden. Für den Hebammen­kreißsaal soll es eine eigene G-BA-Richtlinie geben. Außerdem wird eine Kommission mit Beteiligung von Hebammen eingesetzt, um verbindliche Vorgaben zur Personal­bemessung in der klinischen Geburts­hilfe zu erarbeiten.

Nachdem Hebammen, Ärzt*innen, Pflege, Eltern­verbände, Fach­gesell­schaften und das breite gesell­schaftliche „Bündnis Gute Geburt“ gemeinsam mehr als zwei Jahre beharrlich für die Verbesserung der klinischen Geburts­hilfe in der Kranken­haus­reform gekämpft haben, sind endlich erste wichtige Reform­schritte in Sicht. Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV, betont: „Der Gesetz­geber bekennt sich mit dem KHVVG zur Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt durch Hebammen und setzt erste Reform­schritte fest, um die physio­logische Geburts­hilfe zu stärken. Das ist ein lang überfälliger Paradigmen­wechsel, der den struktu­rellen Fehl­an­reizen in den Kliniken entgegenwirken kann. Alle demo­kratischen Parteien haben sich zu dem Ziel bekannt, Hebammen­kreiß­säle einzuführen und damit nachhaltige Reformen für die individuell passende Versorgung von Mutter und Kind einzuläuten. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Berufs­gruppe und das gesamte Team in der Geburts­hilfe.“

Andrea Köbke, Beirätin für den Angestellten­bereich im DHV, ergänzt: „Die gesetzliche Ver­ankerung des Hebammen­kreiß­saals und die Definition von einheitlichen Struktur- und Qualitäts­merkmalen über eine eigene G-BA-Richt­linie sind ein zukunfts­weisender Schritt, der die klinische Geburts­hilfe nachhaltig verbessern wird. Mit der Förderung von hebammen­geleiteten Kreiß­sälen durch den Bund werden jetzt die Kliniken belohnt, die sich auf den Weg gemacht haben, das inter­professio­nelle Betreuungs­konzept Hebammen­kreiß­saal umzusetzen.“

Die Beteiligung der Pflege und der Hebammen an der neuen Kommission zur Personal­bemessung ist ein Meilen­stein, der sich sehr positiv auf Kreiß­säle und Geburts­hilfe­stationen auswirken wird. Hier können endlich ver­bindliche Maßstäbe festgelegt werden, welche die Arbeits­bedingungen verbessern und die fläche­ndeckende Eins-zu-eins-Betreuung sichern können. Zusammen mit der Implementierung hebammen­geleiteter Kreiß­säle ist dies der richtige Weg, um die Stärken und Kompetenzen aller Berufs­gruppen passgenau für das Wohl von Mutter und Kind einzusetzen.


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