Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Leistungserbringung mit Hilfe digitaler Medien auch im neuen Jahr fortgesetzt wird.
„Der Deutsche Hebammenverband sieht dies aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit Covid-19 als einzig mögliche Konsequenz“, sagt Ursula Jahn-Zöhrens, Mitglied des Präsidiums des Deutschen Hebammenverbandes (DHV). „Wir freuen uns sehr, dass die Vertreter der Krankenkassen uns zugestimmt haben und die Sondervereinbarung zur digitalen Leistungserbringung verlängern werden.“ Die neue Laufzeit der Sondervereinbarung läuft mindestens bis zum 31. März 2021. Der Deutsche Hebammenverband befindet sich in weiteren Verhandlungen zur Fortführung der digitalen Leistungserbringung über den gesamten Zeitraum der Pandemie.