Anlässlich der Vielzahl an Fragen rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die heute im Bundestag zur Fragestunde eingereicht wurden, hat der Deutsche Hebammenverband ein Positionspapier mit fünf Forderungen zum Erhalt der Geburtshilfe und Hebammenversorgung in Deutschland vorgelegt.

Dazu sagt DHV-Präsidentin Annika Wanierke:

„Das GKV-Spargesetz setzt auf Kahlschlag statt Effizienz. Eine wirkliche Reform ist hier nicht erkennbar – eine solche sollte treffsicher und klug die Einsparpotenziale im System heben. Dafür muss aus unserer Sicht auf Prävention und eine sinnvolle Aufgabenteilung abgezielt werden, müssen neue Versorgungsmodelle in den Blick genommen werden.

Kommt das Gesetz wie geplant, werden neben vielen anderen Gesundheitsberufen Hebammen besonders stark betroffen sein. Sowohl die Eingriffe in das Pflegebudget als auch die Deckelung der Vergütung für freiberufliche Gesundheitsberufe auf die Grundlohnsummensteigerung minus 1 Prozent führen zu weniger Hebammen in Kliniken und Kreißsälen, aber auch bei den Frauen und Familien zuhause. Das macht alle in den letzten Jahren erzielten Fortschritte der Versorgung von Mutter und Kind zunichte.

Es ist untragbar, dass der Bund sich immer weiter aus der Finanzierung herauszieht und stattdessen Beitragszahler*innen und Leistungserbringer*innen immer stärker belastet werden. Wir appellieren eindringlich an Parlament und Bundesregierung, das vorliegende Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Die Geburtshilfe darf nicht zulasten von Hebammen, Frauen und Familien kaputtgespart werden!

Die DHV-Forderungen im Einzelnen:

  1. Gesundheitsberufe stärken und damit Kosten sparen
  2. Pflegebudget vollständig erhalten
  3. Starre Deckelung der Vergütung für Freiberufliche streichen
  4. Bundesanteil an der GKV-Finanzierung ehrlich und dauerhaft erhöhen
  5. Hebammen als Lösung begreifen – nicht als Kostenfaktor

Weitere Informationen:

DHV-Positionspapier zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (PDF)