Ab dem 1. Juli 2021 tritt die Fortschreibung der befristeten Vereinbarung über Leistungserbringung von freiberuflichen Hebammen mit Kommunikationsmedien und Materialmehraufwand in Kraft.
Die Fortschreibung der befristeten Vereinbarung über Leistungserbringung von freiberuflichen Hebammen mit Kommunikationsmedien und Materialmehraufwand in Zusammenhang mit dem Coronavirus nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V wurde erneut verlängert und tritt ab dem 1. Juli 2021 in Kraft. Die digitale Leistungserbringung ist weiterhin bis zum 30. September 2021 möglich, digitale Kursangebote bis zum 31. Dezember 2021.
Die genauen Informationen finden Sie im kommenden Newsletter und im Hebammenforum unter der Rubrik „korrekt abrechnen“.
Die vollständige Vereinbarung steht Ihnen hier zur Verfügung.
Die Vertragspartner streben an, die Vorgaben des DVPMG im Hinblick auf Videobetreuungen in der Hebammenhilfe zeitnah umzusetzen, sodass die befristeten Leistungen zur Videobetreuung in Pandemiezeiten ersetzt werden.