GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Hebammenexistenzen und geburtshilfliche Versorgung
Der DHV kritisiert den jüngst vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieser gefährde Hebammenexistenzen und geburtshilfliche Versorgung, so DHV-Präsidentin Annika Wanierke: „Hebammen sind mit 0,24 Prozent der GKV-Ausgaben kein Kostentreiber. Die Beitragssatzstabilität darf nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden, die den Start ins Leben sichern und die Gesunderhaltung fördern.“