Es ist kein neues Phänomen, doch windige Unternehmen versuchen es immer wieder: Sie melden sich bei Hebammen und behaupten, dass sie sich vor Jahren auf eine Hebammenliste hätten setzen lassen. Dafür würden nun Kosten anfallen.
Die Hebamme wird unter Druck gesetzt – und dann ist es auch schon geschehen und sie schließt über das Telefon ein Geschäft ab.
Anschließend flattert der Hebamme eine saftige Rechnung ins Haus. Dabei geht es um einen Eintrag in ein Online-Hebammenverzeichnis, manchmal auch um den Wechsel aus einem bereits bestehenden Vertrag, wofür das Unternehmen fast 700 Euro und mehr verlangt. Vorsicht! Auch wenn Sie sich absolut sicher sind, am Telefon keinen Auftrag erteilt zu haben, sollten Sie solche Schreiben nicht auf sich beruhen lassen, sondern sofort dagegen angehen.
Beim Eintreiben des Geldes sind die Abzocker nämlich nicht zimperlich und schalten umgehend Inkassofirmen und Anwälte ein. Hebammen, die entsprechende Rechnungen erhalten oder gar bereits bezahlt haben, sollten sich in der DHV-Rechtsstelle melden.
Prof. Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller
DHV-Rechtsstelle
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