Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 – DHV informiert über aktuelle Sachlage
Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sieht vor, dass ab 16. März kommenden Jahres in bestimmten Einrichtungen tätige Personen geimpft oder genesen sein müssen bzw. ein ärztliches Zeugnis zum Bestehen einer Impfunfähigkeit vorweisen können. Der DHV informiert.