Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell mit einem Referentenentwurf die Umsetzung der vollständigen Akademisierung des Hebammenberufs in Form eines dualen Studiums bestätigt. Zukünftig werden alle Hebammen nur noch an Hochschulen ausgebildet. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) begrüßt dies ausdrücklich und freut sich insbesondere, dass zahlreiche seiner Vorschläge aufgenommen wurden. Es soll eine bestmögliche praktische Ausbildung mit einer angemessenen Finanzierung gewährleistet werden. Hebammen werden während ihres gesamten Studiums eine Vergütung erhalten, die von den Krankenkassen finanziert wird. Die Studiengangleitungen werden von Hebammenwissenschaftlerinnen übernommen. Das Herzstück des Hebammenberufs – die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung von Frauen rund um die Geburt – wird mit den neuen Studienzielen bekräftigt. Der hohe Stellenwert von Hebammen als den Expertinnen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett wird für die gesundheitliche Versorgung anerkannt und die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe als wichtige Aufgabe bestätigt.
„Hebammen sind die Expertinnen rund um die Geburt. Durch das Studium wird endlich das hohe Niveau, auf dem Hebammen arbeiten, widergespiegelt“, so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands e. V.
„Die Akademisierung ist eine der größten Reformen für Hebammen. Wir freuen uns, dass sie jetzt zügig erfolgen soll. Es sind nur kurze Übergangfristen vorgesehen“, meint Yvonne Bovermann aus dem Präsidium des Hebammenverbands. In den Bundesländern muss der Umbau schnellstmöglich vorangetrieben werden. Beispielsweise ist die Auswahl geeigneter Hochschulstandorte teilweise noch offen. Eine Weiterqualifizierung von Lehrenden der Hebammenschulen für die Lehre an den Hochschulen sollte unterstützt werden.
Der Deutsche Hebammenverband konnte zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) Vorschläge für die Gestaltung des Studiums, die praktische Ausbildung und die Finanzierung in den Referentenentwurf einbringen.
Das neue Hebammengesetz soll zum 31.12.2020 greifen. Der Gesetzgeber begründet die zügige Umstellung mit den gestiegenen Anforderungen an den Hebammenberuf – auch um den hohen ärztlichen Interventionsraten und Kaiserschnittraten in den Krankenhäusern entgegen zu wirken. Insgesamt sind die Anforderungen an den Beruf deutlich gestiegen, so dass den Herausforderungen einer modernen Gesundheitsversorgung durch ein Studium begegnet werden soll.
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Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 20.000 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Hebammen in den Frühen Hilfen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.