UPDATE für freiberufliche Hebammen
GKV-Spitzenverband äußert sich zur geteilten Schwangerenvorsorge: Versicherten steht sowohl ärztliche Betreuung als auch Hebammenhilfe zu. Das hat nun der GKV-Spitzenverband in einem Brief an die Kassenärztliche Bundesvereinigung klargestellt. Mehr lesen Anträge für die Erstattung der Kosten zur TI-Anbindung können wieder gestellt werden: Es ist [...]
Leistungsvergütung Freiberuflicher Hebammen steigt ab 1. April 2024 bis zum Abschluss des neuen Hebammenhilfevertrages um fünf Prozent
Die Vertragspartner, GKV-Spitzenverband, Deutscher Hebammenverband und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, haben sich am heutigen Tag darauf verständigt, die Vergütungen für Leistungen der Hebammenhilfe ab dem 01.04.2024 bis zum Inkrafttreten eines neuen Hebammenhilfevertrages um fünf Prozent zu erhöhen.