Alle Hebammen sind zum Qualitätsmanagement verpflichtet. In der Klinik wird QM über den Betreiber des Krankenhauses abgedeckt. Diese sind laut Gesetz verpflichtet, ein QM-System einzuführen und aufrechtzuerhalten.
Freiberufliche Hebammen müssen selbst ein QM-System einführen und aufrechterhalten, um ihre Leistung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Dabei spielen die Art und der Umfang der Leistungen keine Rolle.