Seit dem 1. Januar 2020 gilt: Wer Hebamme werden möchte, muss ein Bachelorstudium absolvieren.
Studieren können Sie an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland einschreiben. In den kommenden Jahren werden in ganz Deutschland viele weitere Studiengänge aufgebaut.
Damit es kurzfristig keinen Engpass bei der Hebammenausbildung gibt, hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Ausbildung an Schulen beschlossen: Die Ausbildung an den Schulen kann bis 31.12.2022 begonnen werden und muss bis 31.12.2027 beendet werden.
Die Studienzeit kann theoretisch in Vollzeit zwischen drei und vier Jahren liegen. Derzeit sind jedoch alle angebotenen Studiengänge auf mindestens dreieinhalb Jahre geplant und ausgerichtet.
Das Hebammenstudium umfasst mindestens 2.200 Stunden Theorie und mindestens 2.200 Stunden Praxis in Kliniken und im außerklinischen Bereich bei freiberuflichen Hebammen. Da Studierende an zwei Orten lernen, handelt es sich um ein „duales praxisintegrierendes Studium“. Theorie und Praxis werden bestmöglich miteinander verzahnt. Bewerber*innen schließen daher mit einer Klinik einen Studien-Vertrag ab. Diese unterstützt sie dann über das gesamte Studium in den praktischen Studienphasen. Da das Hebammenstudium ein duales Studium ist, erhalten Sie übrigens eine Studien-Vergütung während des gesamten Studiums von der Klinik.
Bitte beachten Sie, dass 2020 und eventuell 2021 manche Studiengänge noch nach dem alten Hebammengesetz von 1985 durchgeführt werden. Hier gelten andere Regelungen, z. B. ist eine Studienvergütung nicht überall sicher. Die Stundenzahlen von Theorie und Praxis unterscheiden sich erheblich, das staatliche Hebammenexamen und der hochschulische Bachelorabschluss werden zeitlich versetzt erworben. Für die Absolvent*innen dieser Studiengänge gilt innerhalb Europas wahrscheinlich nicht die automatische Anerkennung, da sie nach dem alten Gesetz durchgeführt werden.
Einige dieser altrechtlichen Studiengänge werden auch dual und ausbildungsbegleitend angeboten. Hier besuchen Sie eine Hebammenschule und für einzelne Module eine Hochschule, zusätzlich haben Sie Praxiseinsätze. Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge sind ebenfalls grundsätzlich auf Basis des alten Hebammengesetzes. Es wird künftig nach dem neuen Hebammengesetz nur noch duale praxisintegrierende Studiengänge (ohne Hebammenschule als Ausbildungsträger) geben.
Für alle Studiengänge nach altem Hebammengesetz gelten nicht die hier aufgeführten Zugangsvoraussetzungen. Diese finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Hochschulen.
Wenn Sie Hebamme werden möchten, müssen Sie eine 12-jährige allgemeine Schulbildung vorweisen – also das Abitur (allgemeine Hochschulreife) oder die Fachhochschulreife/das Fachabitur. Mit der Fachhochschulreife ist das Hebammenstudium an Universitäten jedoch nicht uneingeschränkt möglich.
Sie haben in allen Bundesländern auch die Möglichkeit des „Studierens ohne Abitur“. Um die Durchlässigkeit im Bildungswesen zu ermöglichen, können Sie mit einer 10-jährigen allgemeinen Schulbildung, einem Berufsabschluss und einer mehrjährigen Berufserfahrung ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung erhalten. Zusätzlich haben Sie mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann (und allen vorherigen Berufsbezeichnungen) direkten Zugang zum Studium. Dasselbe gilt auch, wenn Sie eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung abgeschlossen haben, allerdings würde durch diesen Direktzugang zum Hebammenstudium unter Umständen die automatische Anerkennung innerhalb der europäischen Union nicht überall gewährt werden.
Die Zugangsvoraussetzungen zusammengefasst:
Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium sind im Hebammengesetz (HebG vom 12.11.2019) § 10 geregelt.
Das Auswahlverfahren von Bewerber*innen wird von den Hochschulen und den verantwortlichen Kliniken durchgeführt. Bitte erkundigen Sie sich bei den Hochschulen, welche klinischen Kooperationspartner es gibt und wie die Bewerbungsverfahren durchgeführt werden.
Ihre Informationen zur Bewerbung, zum Studium mit Fachhochschulreife oder ohne Abitur sowie zum Auswahlverfahren durch die Hochschulen und Klinken erhalten Sie bei den Hochschulen und den Klinik-Kooperationspartnern.
Die altrechtliche Ausbildung zur Hebamme ist als fachschulische Ausbildung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) formal auf dem Niveau 4 angesiedelt. Der Abschluss eines Bachelorstudiums liegt auf dem Niveau 6 und damit höher. Dies macht eine Anerkennung der Gleichwertigkeit von Ausbildung und Studium in Deutschland nicht möglich. Bildung ist im föderalen Deutschland Ländersache: Es gibt 16 verschiedene Hochschulgesetze. Gemeinsam haben diese Gesetze, dass bei den Studiengängen für Hebammenwesen 50 Prozent der fachschulischen Ausbildung anerkannt werden können. Dies muss bei der Konzeption eines Studiengangs beantragt und genehmigt werden. Die pauschale Anerkennung bezieht sich erstmal nur auf die Hebammenausbildung. Es gibt aber auch Bestrebungen, erworbene Kompetenzen zusätzlich anzuerkennen. Einige Hochschulen in Deutschland bieten spezielle Angebote für ausgebildete Kolleg*innen an, zum Beispiel Stuttgart, Landshut, Köln, Saarbrücken und Dresden. Aktuelle Informationen erhalten Sie von den Studienberatungsstellen an den Hochschulen.
An dieser Stelle finden Sie alle Informationen und Empfehlungen des DHV zum Aufbau von Studiengängen und der Umsetzung des HebG. Adressaten sind Hochschulen, Kliniken, außerklinisch tätige Hebammen und HgEs sowie Vertreter der verantwortlichen Behörden.
Kompetenzen von Hebammen (September 2019)
Essential Competencies for Midwifery Practice (ICM, veröffentlicht 2019)
Qualifizierung zur Praxisanleitung und Kooperationen mit Kliniken (07/2021)
Vereinbarung Ausbildungspauschalen
Mehrkosten der Hebammenausbildung KHG.(Mai 2021)
Bitte beachten Sie: Unsere Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf aktuelle Informationen.