Anlässlich der ersten Lesung des Kranken­haus­ver­sor­gungs­ver­besse­rungs­gesetz (KHVVG) am 27.06.2024 im Bundes­tag erklärt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsi­dentin:

„Trotz der wiederholten Behauptungen von Gesundheitsminister Lauterbach sind bisher kaum Verbesserungen in der Kranken­haus­reform zu erkennen, dafür aber große Probleme. Ein Musterbeispiel hierfür ist die klinische Geburtshilfe, die leider verschlechtert statt verbessert wird. Daher appellieren wir dringend an die Mitglieder des Bundestages:

Erweitern Sie die Reformpläne während des parlamentarischen Verfahrens! Retten Sie die klinische Geburtshilfe und die flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung von Mutter und Kind! Eine grundlegende Reform ist überfällig und muss unbedingt erfolgreich sein. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die vermeintliche Lösung der DRG-basierten Vorhaltepauschalen, sondern setzen Sie neue Standards in Bezug auf Qualität und Versorgungssicherheit. Binden Sie sowohl die Bundesländer, als auch die Krankenhäuser, Pflegedienste, Ärzt*innen und Hebammen ein. Nur so kann das Ergebnis ein Erfolg werden.

Für die klinische Geburtshilfe bedeutet dies im ersten Schritt die Sicherung der Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt durch das Betreuungsmodell ‚Hebammenkreißsaal‘, sowohl im Gesetz als auch in den Leistungsgruppen. Keine Frau darf unter der Geburt allein gelassen werden, vor allem nicht im Kreißsaal.

Sorgen Sie für eine flächendeckende Versorgung, insbesondere in strukturschwachen Gebieten. Verhindern Sie dies nicht durch überhöhte Anforderungen oder Regelungslücken in der Leistungsgruppe Geburt. Nutzen Sie das volle Kompetenzspektrum aller Gesundheitsberufe, angefangen bei den Ärzt*innen, über die Pflegekräfte bis hin zu den Hebammen, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Nehmen Sie unsere praxisnahen Vorschläge auf und bringen Sie die Reform zu einem erfolgreichen Abschluss – zum Wohl der Frauen und Kinder, der Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland.“

Weitere Informationen

Der DHV setzt sich für eine Sicherstellung der Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt durch Hebammen, den Erhalt der flächendeckenden Versorgungen sowie die Verbesserung der Betreuungsqualität für Mutter und Kind ein:
Überblick: „Da geht noch was! Notwendige Maßnahmen für die Legislaturperiode“ (Juni 2024)