Das Hebammenwesen wurde 2016 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Tätigkeit von Hebammen zählt zu den ältesten Berufen der Welt. Die Aufnahme des Hebammenwesens in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes durch die UNESCO unterstreicht die historische Wertschätzung - und verweist zugleich auf die aktuelle Bedeutung des Berufs.
Mit einer Auszeichnungsveranstaltung ehrte die Deutsche UNESCO-Kommission am 29. Mai 2017 in Berlin die Trägergruppen der Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Der Deutsche Hebammenverband e. V. (DHV) wurde bei der Veranstaltung durch Susanne Steppat, Präsidiumsmitglied des DHV, vertreten: "Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung. Sie zeigt, welch hohen Stellenwert der Hebammenberuf auch heute noch hat." Hebammen arbeiten sowohl mit seit Jahrtausenden weitergegebenem Erfahrungswissen als auch neuesten medizinischen Erkenntnissen.
Die Würdigung war auch ein Thema beim internationalen Hebammenkongress vom 18. bis zum 22. Juni 2017 in Toronto, Kanada. Eine Delegation des DHV war vor Ort. Den internationalen Austausch nutzte der DHV auch dafür, weitere Länder davon zu überzeugen, sich um die Aufnahme des Hebammenwesens in das jeweilige nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu bewerben. Denn Ziel ist es schließlich, für das Hebammenwesen auch eine Eintragung in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu erreichen.
Als Begründung für die Aufnahme verwies die Deutsche UNESCO-Kommission auf das über einen langen Zeitraum erworbene Wissen im Umgang mit der Natur und dem Leben: "Dass dieses Wissen und Können auch dann abrufbereit und einsatzbereit ist, wenn die technische Infrastruktur der Medizin nicht verfügbar ist, überzeugt von seinem Charakter als Immaterielles Kulturerbe. Die große Breite des Hebammenwissens, das sich über Geburtsvorgänge, Kindesentwicklung, Naturheilkunde, Akupressur, Massage usw. erstreckt, ist beachtlich." Das Hebammenwesen vereine verschiedene Kulturtechniken und besitze einen hohen sozialen und kulturellen Wert, der sich in der engen Begleitung werdender Mütter vor, während und nach der Geburt ausdrücke.
Der DHV zeigte sich erfreut über die Anerkennung. "Die Hebammenkunst ist ein unschätzbares und in unseren Augen auch schützenswertes Gut", sagte Martina Klenk, Präsidentin des DHV. Frauen begleiten seit Menschengedenken andere Frauen vor, während und nach der Geburt ihres Kindes. Der Beruf hat sich immer weiter professionalisiert und strebt aktuell die Akademisierung an.
Wie der Begriff schon sagt, ist Immaterielles Kulturerbe nicht materiell, nicht greif- oder anfassbar - anders als die UNESCO-Welterbestätten wie etwa der Kölner Dom. "Immaterielles Kulturerbe wird entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen", so die UNESCO. Eine kulturelle Ausdrucksform sei nicht "dinglich" wie Baudenkmäler, Kultur- oder Naturlandschaften. "Sie ist trotzdem wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes. Immaterielles Kulturerbe ist eine lebendige Form unseres Erbes, das ständig neu geschaffen wird und neu entsteht, wenn Praktiken und Traditionen veränderten Umständen und Zeiten angepasst werden." Menschen, meist kollektiv innerhalb von Gemeinschaften oder Gruppen, spielten dabei die Schlüsselrolle.
Der DHV hatte gemeinsam mit dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands BfHD e. V. und der Initiative Hebammen für Deutschland im Oktober 2015 bei der Deutschen UNESCO-Kommission die Aufnahme des Hebammenwesens beantragt. Die Aufnahme musste durch zwei sachverständige Empfehlungsschreiben befürwortet werden.
Die Empfehlungsschreiben von Frau Professor Dr. med. Beate A. Schücking und Professor Dr. Marita Metz-Becker haben wesentlich zum positiven Ergebnis der Bewerbung beigetragen: