Projekt Beschreibung

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen. Der DHV ist hierbei der Hauptversicherungsnehmer, die hevianna Versicherungsdienst GmbH der Makler, der mit Versicherungsunternehmen verhandelt, die einen solchen Vertrag anbieten wollen. Ein Gruppenversicherungsvertrag ermöglicht es, für die Versicherten günstigere Konditionen zu verhandeln.

In einem Urteil zum Thema Gruppenversicherungsverträge vom 29.9.2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass in bestimmten Konstellationen die sogenannte Gruppenspitze, also der Verein oder Verband, als Versicherungsvermittler gilt und damit einer Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung bedarf.

Da es sich um ein Vorlageverfahren vom Bundesgerichtshof (BGH) aus Deutschland an den EuGH handelte, muss der BGH nun erst einmal die Rechtsprechung des EuGH prüfen und auf den zugrundeliegenden Fall anwenden. Hieraus ergeben sich die endgültigen Maßstäbe für die Beurteilung der EuGH-Rechtsprechung und eine mögliche Übertragung auf andere Fälle.

In jedem Fall hat das EuGH-Urteil dementsprechend aber aktuell weder einen unmittelbaren Einfluss auf die bestehende Berufshaftpflichtversicherung über den Gruppenvertrag noch wird dieser Vertrag aktuell gerichtlich geprüft.

Das Urteil würde, wenn es in die deutsche Rechtsprechung übergeht, auch die Praxis vieler anderer, ähnlicher Organisationen betreffen. Ein Gruppenversicherungsvertrag ist eine weit verbreitete Konstellation, bei der der Versicherungsnehmer mit einem Versicherer einen Vertrag schließt und dabei seinen Mitarbeitenden oder Mitgliedern die Möglichkeit bietet, dem Vertrag als versicherte Person beizutreten.

Was Sie als Versicherte aktuell wissen müssen

Der DHV und die hevianna Versicherungsdienst GmbH kennen die aktuelle Situation und befassen sich mit einer eingehenden Prüfung. Eine abschließende Bewertung kann erst erfolgen, wenn das Urteil des EuGH über den Bundesgerichtshof Eingang in die deutsche Rechtsprechung gefunden hat.

Ihr Versicherungsschutz als DHV-Mitglied ist durch das Urteil in keiner Weise gefährdet. Die Prämienstaffelung, die mit dem Versicherer bis zum 30.06.2024 verhandelt wurde, bleibt unverändert. Der Vertrag wurde bis zum 30.06.2024 geschlossen. In diesem Zeitraum wird es aus Sicht des DHV durch das Urteil keine nachteiligen Änderungen geben.

Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Informationen.