Hebammen unterstützen werdende Eltern in der Schwangerschaft, bei der Geburt und während des Wochenbetts. Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.
Hier finden Sie Informationen zu Beratung, Betreuung und Geburtshilfe, welche Hebammenleistungen Sie in Anspruch nehmen können sowie Ansprechpartner und weiterführende Links.