Bescheide, in denen nichtgeimpften Hebammen ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, müssten zunächst befristet erteilt worden sein. Fehlt in einem Bescheid eine solche Befristung, sollte sich die Hebamme gegen den Bescheid wehren. Zwar könnte sie nebenbei bereits die Tätigkeit wieder aufnehmen, da der Bescheid offensichtlich nach Ablauf der Impfpflicht rechtswidrig geworden ist. Allerdings sollten Hebammen hier nicht ohne anwaltliche Beratung agieren, sondern sich kurz rückversichern.
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