Darauf haben sich die Vertreter*innen der Hebammenverbände und der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Die Verhandlungspartner reagieren mit dieser neuen Vereinbarung auf die anhaltende Gefährdung durch die COVID-19-Pandemie, als auch auf die Bedürfnisse der Schwangeren und jungen Mütter sowie deren Wunsch nach digitalen Angeboten.
Der Deutsche Hebammenverband hatte zuvor kritisiert, dass die Abrechnung der digitalen Leistungen zunächst nur bis Ende September geplant war und hatte gefordert, dies bis zum offiziellen Ende der Pandemie zu ermöglichen. „Ich freue mich sehr, dass meine Kolleginnen die erfolgreiche digitale Betreuung nun fortsetzen können, wenn auch nochmal befristet“, sagt Ursula Jahn-Zöhrens, Präsidiumsmitglied im Deutschen Hebammenverband. „Die Versorgung von Schwangeren und Müttern ist damit auch digital weiterhin gesichert. Außerdem werden mögliche Verdienstausfälle von freiberuflichen Hebammen durch die digitale Leistungserbringung minimiert.“
Außerdem haben sich die Verhandlungspartner auf folgende Ergänzung der bestehenden Bestimmungen geeinigt: Zuschläge für persönliche Schutzausrüstung können nun auch bei Kontakten zwischen der Versicherten und der Hebamme in den Räumen der Hebamme im Rahmen der nicht-aufsuchenden Wochenbettbetreuung und bei Hilfe bei Stillschwierigkeiten und Ernährungsberatung in Anspruch genommen werden.
Für Hebammen gilt zu beachten, dass sich die Rechnungsstellung für digitale Leistungen nach dem 30. September erst nach dem Ablauf von circa sechs Wochen möglich sein wird.