Zum einen greife es zu kurz, nur die klinische Geburtshilfe in den Blick zu nehmen. Denn schwangere Frauen in Konfliktsituationen suchten gerade freiberuflich ambulant arbeitende Hebammen auf. „Die Hebammen bewegen sich in einer totalen rechtlichen Grauzone, wenn eine Frau ambulant und vertraulich bei ihr entbinden möchte. Das muss sich unbedingt ändern!,“ sagt Katharina Jeschke, DHV-Beirätin für den freiberuflichen Bereich. Zudem sei natürlich auch die Bezahlung in diesen Fällen überhaupt nicht geregelt.
Zum anderen sei es falsch, den Fokus allein auf Frauen zu richten, die das Kind anonym gebären und dann zur Adoption freigeben wollten. „Nicht jede Mutter, die ihr Kind anonym gebären möchte, will es weggeben oder ist eine schlechte Mutter. Eine Verknüpfung von vertraulicher Geburt und Adoption halten wir für rechtlich bedenklich.“
Weitere Informationen:
4.11.2012: DHV-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Vertrauliche Geburt“
31.10.2012, Tagesspiegel: Ein Recht auf Anonymität
9.7.2012, Spiegel: Klappe zu, Baby weg