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Berufspolitik

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Ärztliche Geburtshilfe in ländlichen Regionen vor dem Aus

Eine wohnortnahe qualifizierte ärztliche Geburthilfe wird es künftig in ländlichen Regionen wohl nicht mehr geben.

Quelle: Frauenärzte im Netz, 16.08.2010. Herausgegeben vom Berufsverband der Frauenärzte e.V. in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

Eine wohnortnahe qualifizierte ärztliche Geburthilfe wird es künftig in ländlichen Regionen wohl nicht mehr geben. Die Mehrheit der belegärztlichen Geburtshelfer wird ihre Tätigkeit einstellen müssen, weil sie die dramatisch gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien nicht aufbringen können, die sie im Rahmen ihrer Berufsausübung leisten müssen.

„Diese unerfreuliche Entwicklung wird erhebliche Unannehmlichkeiten für schwangere Frauen mit sich bringen, die nicht in Ballungszentren wohnen. Viele werden künftig nicht mehr von ihrem betreuenden Frauenarzt entbunden werden, der sie über die neun Monate der Schwangerschaft medizinisch begleitet und kennen gelernt hat. Zudem müssen sie zur Geburt lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, die unter Umständen mit gesundheitlichen Risiken für die Schwangere verbunden sind", mahnt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF). „Auch für die Kinder ergeben sich Gefahren: Es ist zu erwarten, dass vermehrt Babys im Auto, dem Taxi oder dem Krankenwagen auf dem Weg zur Klinik zur Welt kommen und bei Komplikationen nicht rechtzeitig eingegriffen werden kann. Dadurch sind häufiger Schäden - etwa durch Sauerstoffmangel - bei den Neugeborenen zu erwarten mit dramatischen Folgen für die Kinder und Eltern sowie einer kostenintensiven Pflege."

Geburten auf dem Land: Frauenärzte warnen vor großen Risiken für Mutter und Kind

In vielen ländlichen Regionen gibt es keine Krankenhäuser mit Hauptabteilungen für die Geburtshilfe. Dort bringen ausschließlich niedergelassene Ärzte, die als Belegärzte in Krankenhäusern tätig sind, Kinder auf die Welt. Die Haftpflichtversicherungsprämien dieser Mediziner sind im Vergleichszeitraum von 2008 bis 2010 zwischen 100 und 200 Prozent gestiegen. Sie betragen jetzt zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

„Ein Geburthelfer, der in der Regel durchschnittlich 100 Geburten im Jahr erbringt, muss neben anderen Sachkosten allein für die Haftpflichtversicherung mindestens 250 Euro pro Geburt bezahlen. Für eine reguläre vaginale Entbindung erhält der Arzt jedoch nur etwa 160 Euro bei der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung", erläutert der Präsident. Die Diskrepanz zwischen der Vergütung der belegärztlichen Geburtshilfe und den steigenden Sachkosten ist für die Ärzte nicht hinnehmbar. Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation vieler Kliniken sind darüber hinaus von dieser Seite auch keine kostendeckenden Beteiligungen an den Sachkosten realistisch.

Der Großteil der geburtshilflich tätigen Belegärzte macht seine Entscheidung über eine Fortsetzung seiner Tätigkeit davon abhängig, ob die Verhandlungen zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Krankenkassen künftig zu einer angemessenen Sachkostenbeteiligung führen werden. „Ist dies rückwirkend an 1.1.2010 nicht der Fall, werden nach einer verbandsinternen Umfrage zwei Drittel der betroffenen Mediziner ihre Tätigkeit als Geburtshelfer einstellen. Für viele Frauen wird es dann nicht länger eine wohnortnahe, patientenfreundliche und individuelle ärztliche Geburtshilfe geben", warnt Dr. Albring. „Dabei sollte doch die Versorgung der werdenden Mütter auf höchstem Niveau und in der Geborgenheit des bekannten, betreuenden Mediziners oberstes Ziel der Patientenversorgung sein.

Ergänzung durch den DHV: 180 BelegärztInnen wurden in diese verbandsinterne Befragung aufgenommen: 120 haben laut einer Pressemitteilung signalisiert, dass sie ihre belegärztliche Tätigkeit aufgeben werden, falls es keine Verbesserungen geben werde.

Zuletzt geändert am 16.12.2022